[Frage] Anfechtung eines Zwangsgeldbescheides.

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Baron
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[Frage] Anfechtung eines Zwangsgeldbescheides.

Beitrag von Baron »

Hallo Leute,
Hallo Kritschgau,

bevor es in den Urlaub geht, muss noch eine Frage beantwortet bekommen, die heute in der Klausur war.

Sachverhalt : A wird zur Polizei vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Die Aussage soll dazu dienen, eine entführte Person zu befreien. (also ist alles im Rahmen des PAG, nix StPO oder so). Dort weigert er sich auszusagen. Polizist B sagt : "Du sagst jetzt aus oder es gibt Zwangsgeld". A sagt nicht aus. B schreibt auf dem Zwangsgeldformular "5000,-€ Zwangsgeld".
Ein paar Tage später bekommt A einen Bescheid, in dem er zur Zahlung von 5000,-€ aufgefordert wird. Zwischendurch wurde der entführte Typ aber bereits befreit.
A meint, er müsse nicht zahlen, da sich die Sache zwischenzeitlich erledigt habe und will gegen den Bescheid vorgehen.


So.... eigentlich habe ich mir vorgenommen, nicht mehr mit Leuten über die Klausuren zu reden. Auf dem Weg zur U-Bahn habe ich aber leider was im Vorbeigehen aufgeschnappt. Der eine, der auch die Klausur geschrieben hat, hat gemeint, dass sich die Sache nicht erledigt hat, da sich ein Kostenbescheid (unabhängig von der Primärmaßnahme) nie erledigen kann.

Also... dabei hat er ja grundsätzlich Recht, aber die Aufforderung zur Zahlung eines Zwangsgeldes ist doch streng genommen kein Kostenbescheid, da Kosten nur Gebühren/Auslagen sind und ein Zwangsgeld sich mit der Vornahme der erzwungenen Handlung bzw. mit der endgültigen Unmöglichkeit der Handlung tatsächlich erledigt, weil ja ein Zwangsgeld eine ganz andere Zielsetzung hat.

Habe ich nun Recht oder ist da noch eine weitere Klausur im Arsch ? :(
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Kritschgau
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Re: [Frage] Anfechtung eines Zwangsgeldbescheides.

Beitrag von Kritschgau »

Baron von Igidor hat geschrieben:ist da noch eine weitere Klausur im Arsch ? :(
Nö - und jetzt ab in Urlaub!!! Mehr sag i aber ned!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jetzt fängts ja wohl an. Du schreibst jetzt Deine letzte Klausur und dann hast Du wenigstens 3 Wochen absolutes Juraverbot. Du darfst hier also nur noch im Offtopic posten.
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Baron
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Beitrag von Baron »

hmmmm das mit 3 wochen nur off-topic geht aber auch ned, da ich die nächsten vier wochen nicht mal in der nähe von irgeneinem internet- oder telefonanschluss sein werde :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ganz richtig so! Urlaub?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Oder er konnte das Bußgeld nicht zahlen, als man ihn im Examensrausch erwischt hat...:D
Erst Pflicht dann Kür!
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Baron
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Beitrag von Baron »

ja, urlaub :)

und ich habe hier doch einen internet-anschluss gefunden (ist aber sau-langsam, so dass es gerade mal zum wahlergebnisse anschauen usw. reicht).

naja... jedenfalls schoene gruesse aus dem indonesischen dschungel :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du hast in Deinem Urlaub nichts besseres zu tun als uns hier zu besuchen?
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