[Frage] Anfechtung eines Zwangsgeldbescheides.
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[Frage] Anfechtung eines Zwangsgeldbescheides.
Hallo Leute,
Hallo Kritschgau,
bevor es in den Urlaub geht, muss noch eine Frage beantwortet bekommen, die heute in der Klausur war.
Sachverhalt : A wird zur Polizei vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Die Aussage soll dazu dienen, eine entführte Person zu befreien. (also ist alles im Rahmen des PAG, nix StPO oder so). Dort weigert er sich auszusagen. Polizist B sagt : "Du sagst jetzt aus oder es gibt Zwangsgeld". A sagt nicht aus. B schreibt auf dem Zwangsgeldformular "5000,-€ Zwangsgeld".
Ein paar Tage später bekommt A einen Bescheid, in dem er zur Zahlung von 5000,-€ aufgefordert wird. Zwischendurch wurde der entführte Typ aber bereits befreit.
A meint, er müsse nicht zahlen, da sich die Sache zwischenzeitlich erledigt habe und will gegen den Bescheid vorgehen.
So.... eigentlich habe ich mir vorgenommen, nicht mehr mit Leuten über die Klausuren zu reden. Auf dem Weg zur U-Bahn habe ich aber leider was im Vorbeigehen aufgeschnappt. Der eine, der auch die Klausur geschrieben hat, hat gemeint, dass sich die Sache nicht erledigt hat, da sich ein Kostenbescheid (unabhängig von der Primärmaßnahme) nie erledigen kann.
Also... dabei hat er ja grundsätzlich Recht, aber die Aufforderung zur Zahlung eines Zwangsgeldes ist doch streng genommen kein Kostenbescheid, da Kosten nur Gebühren/Auslagen sind und ein Zwangsgeld sich mit der Vornahme der erzwungenen Handlung bzw. mit der endgültigen Unmöglichkeit der Handlung tatsächlich erledigt, weil ja ein Zwangsgeld eine ganz andere Zielsetzung hat.
Habe ich nun Recht oder ist da noch eine weitere Klausur im Arsch ?
Hallo Kritschgau,
bevor es in den Urlaub geht, muss noch eine Frage beantwortet bekommen, die heute in der Klausur war.
Sachverhalt : A wird zur Polizei vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Die Aussage soll dazu dienen, eine entführte Person zu befreien. (also ist alles im Rahmen des PAG, nix StPO oder so). Dort weigert er sich auszusagen. Polizist B sagt : "Du sagst jetzt aus oder es gibt Zwangsgeld". A sagt nicht aus. B schreibt auf dem Zwangsgeldformular "5000,-€ Zwangsgeld".
Ein paar Tage später bekommt A einen Bescheid, in dem er zur Zahlung von 5000,-€ aufgefordert wird. Zwischendurch wurde der entführte Typ aber bereits befreit.
A meint, er müsse nicht zahlen, da sich die Sache zwischenzeitlich erledigt habe und will gegen den Bescheid vorgehen.
So.... eigentlich habe ich mir vorgenommen, nicht mehr mit Leuten über die Klausuren zu reden. Auf dem Weg zur U-Bahn habe ich aber leider was im Vorbeigehen aufgeschnappt. Der eine, der auch die Klausur geschrieben hat, hat gemeint, dass sich die Sache nicht erledigt hat, da sich ein Kostenbescheid (unabhängig von der Primärmaßnahme) nie erledigen kann.
Also... dabei hat er ja grundsätzlich Recht, aber die Aufforderung zur Zahlung eines Zwangsgeldes ist doch streng genommen kein Kostenbescheid, da Kosten nur Gebühren/Auslagen sind und ein Zwangsgeld sich mit der Vornahme der erzwungenen Handlung bzw. mit der endgültigen Unmöglichkeit der Handlung tatsächlich erledigt, weil ja ein Zwangsgeld eine ganz andere Zielsetzung hat.
Habe ich nun Recht oder ist da noch eine weitere Klausur im Arsch ?
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Re: [Frage] Anfechtung eines Zwangsgeldbescheides.
Nö - und jetzt ab in Urlaub!!! Mehr sag i aber ned!Baron von Igidor hat geschrieben:ist da noch eine weitere Klausur im Arsch ?
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