Hallo an alle,
ich hätte da mal eine Frage!
Kann ein Professor gegen einen Dekan Klagen, der ihn anweist, einen Fragebogen auszufüllen? Das ist doch keine öffentl-rechtl. Streitigkeit, oder etwa doch? Wenn ja, welche Klageart ist da statthaft? Die Anfechtungsklage?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus und viele liebe Grüße
Babu
Klage eines Professors
Moderator: Verwaltung
Vielen Dank für deine Antwort:-)
Sollte ich dann zuerst eine Anfechtungsklage anprüfen und die dann am VA scheitern lassen? Allerdings: Der Dekan ist doch keine Behörde, aber die brauche ich doch für den Erlass eines VA's.
Hmmm, bin da etwas raltos. Stehe wohl z. Z. auf der Leitung:-)
Liebe Grüße,
Babu
Sollte ich dann zuerst eine Anfechtungsklage anprüfen und die dann am VA scheitern lassen? Allerdings: Der Dekan ist doch keine Behörde, aber die brauche ich doch für den Erlass eines VA's.
Hmmm, bin da etwas raltos. Stehe wohl z. Z. auf der Leitung:-)
Liebe Grüße,
Babu
hallo,
will ja nicht sagen, dass ich im örecht perfekt bin. da musst du auf kritschgau warten
denke, dass man das so machen könnte.
anfechtungsklage geht bei einer solchen konstellation nie. entweder leistungs- oder feststellungsklage. also spar dir jedes wort dazu.
gruss, huckster
will ja nicht sagen, dass ich im örecht perfekt bin. da musst du auf kritschgau warten
denke, dass man das so machen könnte.
darüber käme man hinweg, wenn man den dekan als teil der uni ansieht. deshalb wäre auch uni klagegegner.Der Dekan ist doch keine Behörde, aber die brauche ich doch für den Erlass eines VA's.
anfechtungsklage geht bei einer solchen konstellation nie. entweder leistungs- oder feststellungsklage. also spar dir jedes wort dazu.
gruss, huckster