neues staatsorgaproblem im zusammenhang mit der neuwahl....

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

neues staatsorgaproblem im zusammenhang mit der neuwahl....

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

... ergibt sich aus diesem artikel:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 23,00.html

problem: wen darf köhler als kanzler vorschlagen ?
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Zitat aus von Münch/Kunig-Wahl, Art. 63 Rn. 3:

"Auch wie der BPräs. zu Entscheidungskriterien kommt, welchen Kandidaten er vorschlagen will ist vom GG nicht geregelt. Er ist deshalb auch hier rechtlich vollkommen frei."

Rn. 4:

"Ob der BPräs. dazu verpflichtet ist, den Kandidaten zur Kanzlerwahl vorzuschlagen, der sich bereits durch Koalitionsverhandlungen vermutlich die erforderliche Parlamentsmehrheit sicher konnte, ist streitig. Schenke und Schneider sind der Auffassung, dass die Ausübung des Vorschlagsrechtes des BPräs. letztlich einer solchen Bindung unterliegt..."


Nur wer diese Person sein soll, die sich "bereits durch Koalitionsverhandlungen vermutlich die erforderliche Parlamentsmehrheit sichern konnte"... :-k
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JS
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Beitrag von JS »

Er darf vorschlagen wen er will. Man wird seine Entscheidung kaum in einem Organstreitverfahren angreifen. Im zweiten Wahlgang kann man schließlich machen was man will.
Selbst wenn man seine Wahlmöglichkeiten verfassungsrechtlich als eingeschränkt betrachten würde hat das keine praktische Bedeutung.

Ich finde es aber entsetzlich, dass dieser Bundespräsident so schwach ist.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

JS hat geschrieben:Er darf vorschlagen wen er will. Man wird seine Entscheidung kaum in einem Organstreitverfahren angreifen. Im zweiten Wahlgang kann man schließlich machen was man will.
Selbst wenn man seine Wahlmöglichkeiten verfassungsrechtlich als eingeschränkt betrachten würde hat das keine praktische Bedeutung.

Ich finde es aber entsetzlich, dass dieser Bundespräsident so schwach ist.
Inwiefern findest du Köhler schwach?
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JS
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Beitrag von JS »

dionysos hat geschrieben:
JS hat geschrieben:Er darf vorschlagen wen er will. Man wird seine Entscheidung kaum in einem Organstreitverfahren angreifen. Im zweiten Wahlgang kann man schließlich machen was man will.
Selbst wenn man seine Wahlmöglichkeiten verfassungsrechtlich als eingeschränkt betrachten würde hat das keine praktische Bedeutung.

Ich finde es aber entsetzlich, dass dieser Bundespräsident so schwach ist.
Inwiefern findest du Köhler schwach?
Ich würde von ihm jetzt erwarten, dass er zwischen den völlig bekloppt gewordenen Parteien vermittelt. Die Parlamentarier zeigen sich nicht gerade von ihrer Schokoladenseite ums mal freundlich zu sagen.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er ist die überparteiliche Institution, die das rechte Wort zur rechten Zeit sprechen muss.

Das mindeste wäre nun, dass er die Parteien zur Ordnung rufen würde.
Wenn er schon nicht aktiv den von ihm vorzuschlagenden Bundeskanzlerkandidaten suchen will.

Aber was macht Köhler? Nichts.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Ich frage mich da, ob der Vorschlag wirklich eine so bedeutenden Rolle spielt? Entscheidend ist doch letztlich nur, wer von den beiden (Schröder / Merkel) die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags für sich gewinnen kann.

Angenommen, Schröder wird vorgeschlagen, erhält aber nicht die Mehrheit. Dann kann im neuen Wahlgang Merkel gewählt werden, sofern sie die Mehrheit erreicht.
(und vice versa natürlich).

Ich habe mich nie näher damit beschäftigt, aber ich frage mich eben gerade, wieso es überhaupt dieses Vorschlagsrecht gibt und ob dessen Bedeutung nicht überschätzt wird?

Was meint ihr?


/off-topic
Nebenbei bemerkt finde ich es eine Sauerei, wie sich Schröder gestern benommen hat. Er scheint das aber völlig anders zu sehen und knüpfte heute munter da an, wo er gestern aufgehört hat.
Nett dazu dann Guido's Vergleich mit "Stalking" :wink2:.


grtz
BuggerT
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JS
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Beitrag von JS »

BuggerT hat geschrieben: Ich habe mich nie näher damit beschäftigt, aber ich frage mich eben gerade, wieso es überhaupt dieses Vorschlagsrecht gibt und ob dessen Bedeutung nicht überschätzt wird?
Zum einen bekommt der Bundespräsident dadurch die Möglichkeit zur Vermittlung.

Zum anderen soll man nicht leichtfertig ins Kanzlerwahlverfahren stolpern. Ist man da unvorsichtig kann es leicht zum Chaos kommen und man hat schnell mal einen Minderheitskanzler gewählt.
Vielmehr soll sich alles in Ruhe auf einen Kandidaten fokussieren.

Wie so häufig sind es also Stabilitätsgesichtspunkte, die hinter dieser Regelung stecken.
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