Meinungsstreit richtig darstellen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Seekorn
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Meinungsstreit richtig darstellen?

Beitrag von Seekorn »

Ich bin mir momentan ein wenig unschlüssig, wie ich einen Meinungsstreit in der Hausarbeit richtig darstelle.

Meine Überlegung war die folgende:
a) 1. Meinung aufzeigen (1 Satz), Subsumtion zur Rechtsfrage (1 Satz)
b) 2. Meinung aufzeigen (1 Satz), Subsumtion zur Rechtsfrage (1 Satz)
c) Gesamtentscheid mit ausführlicher Diskussion sämtlicher Argumente und Positionen


Wäre das so akzeptabel? So hab ich das zumindest aus den Hausarbeits-Hinweisen des Profs rausgelesen. Mir kommt das nur etwas komisch vor, weil ich dann unter den Meinungen selbst so wenig geschrieben hab und alles in die Entscheidung pack.
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pHr3d
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Beitrag von pHr3d »

Ich mache das auch immer so aber man im Grunde auch die Argumente dafür und dagegen gleich bei den Theorien bringen. Das wird halt der Streitentscheid sehr kurz.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Diese Darstellung ist für Klausuren sicher angemessen, aber in einer Hausarbeit sollte man eine andere Darstellung wählen.

Man schreibt je ein Argument von jeder Meinung hin und führt am Ende den Streitentscheid. Das wirkt viel souveräner und zeigt, dass du die Arg. auch verstanden hast und nicht nur aus einem Buch "abschreiben" kannst.
Diese Darstellung wirkt auch viel überzeugender, ist aber auch etwas schwieriger als die Methode Block 1, dann Block 2, und dann Entscheidung.
Seekorn
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Beitrag von Seekorn »

Na so mach ich das im Prinzip doch auch. Ich fasse die Meinung im ersten in einem Satz zusammen (Dieser Meinung nach wäre ein Embryo Grundrechtsträger bla) und subsumiere dann zum Fall (Der Schutzbereich wäre somit berührt bla). Das auch zur anderen Meinung.
Im Gesamtentscheid führe ich dann sämtliche Argumente zu den einzelnen Positionen an und entscheide den Streit entsprechend.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

So wie ichdas verstehe willst du alle Argumente der einen Seite in einem Block zusammenfassen, dann die Gegenaregumente ebenfalls in eienm Block und am Ende eine Streitentscheidung führen. Ich meine aber folgendes

1.Argument (Pro)
1.Argument (Contra)
2. Argument (Pro)
2. Argument (Contra)
3. Argument (Pro)
3. Argument (Contra)
4........

Streitentscheidung

So führst du den Leser langsam durch den ganzen Streit. Die jeweiligen Argumente werden schon bei der Darstellung gegenübergestellt; damit zeigt man, dass man die jeweiligen Argumente auch verstanden hat.
Hast du das etwa gemeint?

Die weiteren Vorteile siehe oben.
Seekorn
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Beitrag von Seekorn »

Also zum Streit selbst hatte ich mich eigtl nicht geäußert, aber genau so wie bei deinem Beispiel hab ich es bisher gemacht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

... man sollte aber in einer Hausarbeit nicht auf das Niveau einer Erörterung im Rahmen des Deutsch-Unterrichts absinken. [-X

Wenn es um die Lösung eines sogenannten Meinungsstreits geht, sind im Rahmen der juristischen Methodik Wortlaut, Systematik und Telos als klassische Argumentationstopoi zur Herausarbeitung des überzeugenderen Ergebnisses anzuwenden. Bei Bedarf kann noch die historische Auslegung einer Norm herangezogen werden. Daher würde ich von den bisher vorgeschlagenen Darstellungen eines Meinungsstreits abraten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Fink

Ob ich nun die Argumente einer Meinung in einem Block darstellt, oder ein einzelenes Argument einem Contra-Argument gegenüberstelle... Es kommt doch aufs gleiche hinaus.

Das hat doch mit einer Erörterung in Deutsch nichts zu tun.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Also ich halte die im Eingangspost genannte Darstellungsweise durchaus für sehr geeignet, um ordentlich argumentieren zu können. Ich wüsste auch sonst nicht, was dagegen sprechen sollten?

Zur Verdeutlichung einfach mal ein Bsp:

Fraglich ist, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt, § 40 I VwGO. Wie die Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht zu erfolgen hat, ist im Einzelnen umstritten.
1) Denkbar wäre zunächst, öffentliches Recht dann zu bejahen, wenn der betreffende Rechtssatz dem öffentlichen Interesse dient. Hier ... Also läge (k)eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.
2) Man könnte aber auch diejenigen Rechtssätze dem öffentlichen Recht zuordnen, in denen es um ein Über- oder Unterordnungsverhältnis geht. Vorliegend... Mithin wäre die Streitigkeit nach dieser Meinung öffentlich-rechtlicher Natur.
3) Schließlich wäre es möglich, darauf abzustellen, ob das durch den Rechtssatz berechtigte oder verpflichtete Subjekt ausschließlich ein Träger hoheitlicher Gewalt ist. § XX berechtigt ... Nach dieser Meinung ...
4) [Natürlich nur für den Fall, dass die Meinungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, folgt nun die Diskussion sowie der Streitentscheid]
Für erste Meinung lässt sich anführen... Dagegen wird eingewendet ...

usw. usf.

Ich denke, so war das doch gemeint, oder?

Bitte schaut jetzt nicht so sehr auf das Inhaltliche; ich hab das auch nur aus dem Kopf runtergeschrieben. Aber die Art der Streitdarstellung sollte doch auch für eine HA in Ordnung sein?

Oder seht ihr das anders?


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

... @pokerface: Es geht nicht darum, ob man im Block oder eben in der Kette argumentiert. Es geht um das Sortieren und Systematisieren der Argumente. Man muss sie im Rahmen einer Diskussion in die richtige Reihenfolge bringen. Und dazu hilft die Methodik (Wortlaut, Systematik, Telos).

Wenn man das nicht beachtet, handelt es sich eben um unmethodische Aneinanderreihung von Argumenten. Und letzteres stellte ich eben mit dem Niveau eines Deutschaufsatzes in der Schule in dieselbe Ecke. Ein bißchen provokant, aber mE im Kern richtig. Schließlich sollte sich ein Akademiker um Methodik kümmern. Das ist alles.
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