Hallo,
Wie prüft man die Vollstreckung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn der Grund-VA formell und materiell rechtmäßig ist , die Vollstreckung aber fehlerhaft war und der Antragssteller neben der Wiederherstllung der aufschiebenden Wirkung auch Rückgängigmachung der Vollziehung begehrt?
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anders formuliert,
es gibt einen nicht bestandskräftigen VA dieser wird vollstreckt, der Pflichtige beantragt vorläufigen Rechtsschutz mit Annexantrag auf vorläufige Folgenbeseitigung.
Wo prüfe ich die Vollstreckung?
Bitte etwas näher erläutern - warum genau ist die Vollstreckung nicht ordnungsgemäß? Der Hauptantrag auf Aussetzung der Vollziehung kann jedenfalls keinen Erfolg haben.
Die Vollstreckung ist formell fehlerhaft, da Androhung nicht zugestellt wurde und die Vollstreckung als solche zur Unzeit also nach 21 Uhr stattfand. Ausserdem wurde dem Pflichtigen im Grund-VA eine Frist zur Befolgung gewährt die noch nicht verstrichen war.