Gesetzesvorbehalt

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Gesetzesvorbehalt

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an alle,

ich habe folgende Frage:

Der Gesetzesvorbehalt lässt sich doch in institutionellen und inhaltlichen Gesetzesvorbehalt untergliedern.

Inhaltlicher Gesetzesvorbehalt bedeutet doch, dass der Gesetzgeber in grundrechtsrelevanten Bereichen die für die Grundrechtsausübung wesentlichen Entscheidung selbst trifft. Was ist, wenn der Gesetzgeber dies gerade nicht getan hat? Dann liegt ein Verstoß gegen diesen Gesetzesvorbehalt vor, oder. Kann ich dann schon sagen, dass der Eingriff deshalb nicht gerechtfertigt ist? Oder muss ich da noch weitere Punkte prüfen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im voraus,
Babu
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