Gutachten ohne Unterschrift verwertbar?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Gutachten ohne Unterschrift verwertbar?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich suche mir gerade bei Juris die Finger wund, werde aber nicht recht fündig. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen.

Mein Problem ist die Verwertbarkeit eines Gutachtens im Verwaltungsprozess, das kein Datum und keine Unterschrift trägt. Kann ein solches Gutachten verwertet werden?

Für Hilfe/Hinweise bin ich dankbar :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

1. Was heisst "verwerten" ?

2. Um was für ein Gutachten handelt es sich? Wer hat die Erstellung beauftragt?


Grüße
Steilpass
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

zu 1.: Es geht um ein Gutachten, dass im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zur Errichtung einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem BImSchG. Die Frage ist, ob ein Gutachten ohne Unterschrift zu den "sonstigen Unterlagen" iSv § 10 I S. 2 BImSchG zu zählen ist. Normalerweise ist dafür, soweit ich erkennen konnte, ein Gutachten erforderlich und ich frage mich nun, ob ein "Gutachten" ohne Datum und Unterschrift des sich verantwortlich zeichnenden Gutachters überhaupt verwendet werden kann oder ob es wegen formeller Mängel zurückzuweisen oder zumindest anzuzweifeln ist.

zu 2.: Das Gutachten wurde vom Antragsteller (der die genehmigungspflichtige Anlgae errichten möchte) beauftragt und vorgelegt, die Anfertigung wurde aber mit der Behörde abgestimmt (es handelt sich um ein Gutachten iSv § 13 II S. 2 9. BImSchV).

Vielen Dank schonmal für dich schnelle Reaktion ... ich hätte wohl in der Umweltrechtsvorlesung besser aufpassen sollen ... aber so einen Kram hatten wir da ohnehin nicht und in Kommentaren bin ich nicht fündig geworden.
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