Wenn ich im Rahmen einer abstr. Normenkontrolle zu dem Ergebnis komme, dass ein Gesetz gegen das GG verstößt, erklärt man dann nur die §§, die für den Eingriff stehen, für nichtig oder das gesamte Gesetz?
Am Beispiel des StZG sind das zB bestimmte §§ die direkt gegen das GG verstoßen, aber daneben hat es auch noch einige "Rahmenvorschriften", die das Gesetz komplettieren.
Sind somit nur die §§ verfassungswidrig oder das gesamte Gesetz?
Auf der einen Seite macht das Gesetz ohne die zentralen §§ keinen Sinn mehr, aber auf der andern Seite erklärt man das StGB ja auch nicht für verfassungswidrig , nur weil evtl. einzelne §§ verfassungswidrig sind.
Gesetz oder § nichtig?
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Eine gute Frage. Die Folgen des Inhalts einer Entscheidung des BVerfG werden in vielen Lehrbüchern nicht so glanzvoll (geschweige denn zusammenhängend) dargestellt.
Bezogen auf deine abstr. NK hast du die Antwort schon vorweggenommen. Gemäß § 78 S. 1 BVerfGG wird das Gesetz für nichtig erkärt. Eine Teilnichtigerklärung kommt dann in Betracht, wenn nur einzelne Bestimmungen nichtig sind und die übrigen Normen des betreffenden Gesetzes eine sinnvolle Regelung ergeben.
Im Falle einer Teilnichtigerklärung müsste dann das BVerfG im Tenor seiner Entscheidung die nichtigen Normen expilizit aufnehmen. Im übrigen gilt, dass die Nichtigkeit - anders als etwa in Österreich - ex tunc gilt.
Bezogen auf deine abstr. NK hast du die Antwort schon vorweggenommen. Gemäß § 78 S. 1 BVerfGG wird das Gesetz für nichtig erkärt. Eine Teilnichtigerklärung kommt dann in Betracht, wenn nur einzelne Bestimmungen nichtig sind und die übrigen Normen des betreffenden Gesetzes eine sinnvolle Regelung ergeben.
Im Falle einer Teilnichtigerklärung müsste dann das BVerfG im Tenor seiner Entscheidung die nichtigen Normen expilizit aufnehmen. Im übrigen gilt, dass die Nichtigkeit - anders als etwa in Österreich - ex tunc gilt.
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