beachtlicher o. unbeachtlicher fehler?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

beachtlicher o. unbeachtlicher fehler?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,
folgendes: eine stadt hat einen bebauungsplan (aussenbereich) erlassen; fraglich ist, ob die die als Erschließungsstraße vorgesehene
Landstraße, die von außen an das Stadtgebiet heranführt, überhaupt gebaut wird.
ist dies ein unbeachtlicher fehler??
bitte um hilfe
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