hallo,
folgendes: eine stadt hat einen bebauungsplan (aussenbereich) erlassen; fraglich ist, ob die die als Erschließungsstraße vorgesehene
Landstraße, die von außen an das Stadtgebiet heranführt, überhaupt gebaut wird.
ist dies ein unbeachtlicher fehler??
bitte um hilfe
beachtlicher o. unbeachtlicher fehler?
Moderator: Verwaltung