Hallo,
ich beschäftige mich gerade etwas mit baurecht.
wenn ein bebauungsplan aufgestellt wurde, das gebiet aber anders bebaut wurde, als es dem plan entspricht und dies nie beanstandet wurde, müssen zukünftige bauvorhaben dann dem ursprünglichen plan oder der tatsächlichen bebauung entsprechen?
theoretisch gilt offiziell doch nur der b-plan, oder?
bebauungsplan
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