bebauungsplan

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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lene
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bebauungsplan

Beitrag von lene »

Hallo,

ich beschäftige mich gerade etwas mit baurecht.
wenn ein bebauungsplan aufgestellt wurde, das gebiet aber anders bebaut wurde, als es dem plan entspricht und dies nie beanstandet wurde, müssen zukünftige bauvorhaben dann dem ursprünglichen plan oder der tatsächlichen bebauung entsprechen?

theoretisch gilt offiziell doch nur der b-plan, oder?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Grdsl. gilt der B-Plan. unter Umständen kann der B-Plan aber funktionslos geworden sein. Das ist dann der Fall, wenn der urspr. Plan unter keinen Umständen mehr verwirklicht werden kann. Dann wird aus dem Gebiet (meist) ein 34er gebiet
Erst Pflicht dann Kür!
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