LandesPolR oder StPO

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

LandesPolR oder StPO

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!
Hat jemand von euch vielleicht Ahnung wie das Verhältnis des Handelns der Polizei nach StPo und LandesPolR ist, verwaltungsrechtlich gesehen? Sind dann Normen aus der StPo, z.B. zur erkennungsdienstlichen Feststellung, eigene Anspruchsgrundlagen, die neben denen des LandesPolR gesondert zu prüfen sind?
Danke im Voraus!
Liebe Grüsse, Meona
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dir geht es wohl um die Abgrenzung der Befugnisse der Polizei nach StPO, dh. um präventive und repressive Eingriffe durch die Polizei.

In einem öffentlich-rechtlichen Gutachten wirst du diese Weiche bereits im Verwaltungsrechtsweg erörtern und entscheiden müssen. Normativ sind dabei die anderweitigen Zuweisungen nach § 23 EGGVG oder beispielsweise in NRW § 36 II PolR NW zu erwähnen.

Entscheidend zur Abgrenzung ist zunächst die Erkenntnis, dass das Handeln der Polizei eine doppelfunktionale Maßnahme sein kann. Und zwar basierend auf StPO und dem PolR. Wenn beide Aufgabenbereiche in Rede stehen, musst auf den Schwerpunkt der Maßnahme insgesamt abstellen. Überweigt am Ende der präventive Charakter der polizeilichen Maßnahme, befindest du dich im Bereich des PolR. (Dabei gibt es Unterschiede bei der Herausarbeitung des Schwerpunkts. Während man nach dem BVerG auf die Sicht der BEtroffenen abstellt, geht die Extrawurst mal wieder nach Bayern. Die stellen nämlich auf die Sicht eines objektiven Beobachters ab.)

.... Damit wäre der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
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