Ich hänge momentan in der Begründetheit bei der Anfechtungsklage fest, und zwar bei dem Punkt, bei welchen man höherrangiges Recht prüft.
Hier habe ich einen GG Artikel der einschlägig ist.
Meine Frage ist nun, wie prüfe ich das ?? - Soll ich hier das Prüfungsschema von Grundrechten anwenden oder sollte man es ganz anders machen??
Für eure Hilfe schonmalvielen Dank.
Prüfung von Grundrechten bei der Anfechtungsklage
Moderator: Verwaltung