Verpflichtungsklage aus öffentlich-rechtlichem Vertrag ?
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Verpflichtungsklage aus öffentlich-rechtlichem Vertrag ?
Gefragt ist nach einem Anspruch, der sich aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ergeben könnte. Angenommen ich stelle fest, dass der Anspruch besteht. Wie kann dieser dann vom Anspruchsinhaber gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Verpflichtungsklage ist ja nur bei vorliegen eines Verwaltungsakts statthaft. Beim ör-Vertrag wird ja oft gerade dieser Verwaltungsakt durch den Vertrag ersetzt. Verhindert dies dann auch eine Verpflichtungsklage?
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