Verpflichtungsklage aus öffentlich-rechtlichem Vertrag ?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Moospfaff
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Verpflichtungsklage aus öffentlich-rechtlichem Vertrag ?

Beitrag von Moospfaff »

Gefragt ist nach einem Anspruch, der sich aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ergeben könnte. Angenommen ich stelle fest, dass der Anspruch besteht. Wie kann dieser dann vom Anspruchsinhaber gerichtlich geltend gemacht werden. Eine Verpflichtungsklage ist ja nur bei vorliegen eines Verwaltungsakts statthaft. Beim ör-Vertrag wird ja oft gerade dieser Verwaltungsakt durch den Vertrag ersetzt. Verhindert dies dann auch eine Verpflichtungsklage?
Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

Wenn die Behörde den Anspruch nicht erfüllen will, ist m.E. die allgemeine Leistungsklage statthaft.
"Das Plattdeutsche kann alles sein: zart und grob, humorvoll und herzlich, klar und nüchtern und vor allem, herrlich besoffen ..." - Kurt Tucholsky
Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

Nachtrag: Die Verpflichtungsklage ist nur statthaft, wenn sich die Behörde durch Vertrag verpflichtet hat, einen VA zu erlassen.
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