Hallo an alle.
Bei einer Verpflichtungsklage, die sich gegen einen Beliehenen richtet, wer ist denn da der richtige Klagegegner? Der Beliehene selbst? Oder der hinter ihm stehende Rechtsträger? Oder vielleicht der staatl. Rechtsträger, für den der Beliehene tätig wird? Ich habe da mittlerweile den Überblick verloren:-)
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Viele Grüße
Babu
Passivlegitimation
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In R/S Allgm. VerwR, Rn. 71 steht, dass in Fällen von Beleihung der beliehene Unternehmer selbst, nicht die beleihende Körperschaft richtiger Klagegegner ist. Als Fussnote ist dort "Hufen, VerwProzR, § 12, Rn. 50" aufgeführt (hab ich aber nicht nachgeprüft).
Vgl. aber auch § 78 VwGO und die Kommentierung dessen.
Vgl. aber auch § 78 VwGO und die Kommentierung dessen.
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