Passivlegitimation

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Passivlegitimation

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an alle.

Bei einer Verpflichtungsklage, die sich gegen einen Beliehenen richtet, wer ist denn da der richtige Klagegegner? Der Beliehene selbst? Oder der hinter ihm stehende Rechtsträger? Oder vielleicht der staatl. Rechtsträger, für den der Beliehene tätig wird? Ich habe da mittlerweile den Überblick verloren:-)

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Viele Grüße
Babu
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Richtiger Beklagter ist der Beliehene selbst und nicht der Rechtsträger usw., für den der Beliehene tätig wird.

Greetings, Ph.
Nordlicht
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Registriert: Freitag 7. Januar 2005, 17:49

Beitrag von Nordlicht »

In R/S Allgm. VerwR, Rn. 71 steht, dass in Fällen von Beleihung der beliehene Unternehmer selbst, nicht die beleihende Körperschaft richtiger Klagegegner ist. Als Fussnote ist dort "Hufen, VerwProzR, § 12, Rn. 50" aufgeführt (hab ich aber nicht nachgeprüft).

Vgl. aber auch § 78 VwGO und die Kommentierung dessen.
"Das Plattdeutsche kann alles sein: zart und grob, humorvoll und herzlich, klar und nüchtern und vor allem, herrlich besoffen ..." - Kurt Tucholsky
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