kommunalrecht,wie prüfen?klage?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

kommunalrecht,wie prüfen?klage?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,ich komme hierbei gerade nicht weiter:

eine stadt hat eine einkommensabhängige gebührensatzung (grundlage im kommunalabgabengesetz,kindertagestättengesetz,§ 90 SGBVIII) für die benutzung von kindertagesstätten erhoben,diese wurde mit knapper mehrheit von 2 stimmen beschlossen.nun legte ein elternpaar, dessen kind den kindergarten benutzt widerspruch ein,unter anderem mit den argumenten dass grundrechtlich geschützte rechre verletzt wären,vertoß gegen grundsätze des abgabenrechts,höhere belastung gegenüber schwächeren ,kinderlosen paaren bei gleicher leistung, außerdem sind einige vertreter welche mit abgestimmt haben selbst eltern und somit auch betroffen usw... der widerspruch wurde jedoch abgelehnt.daraufhin reichten sie klage ein...
wäre hier eine anfechtungsklage zu prüfen?ich sehe irgendwie den wald vor lauter bäumen nicht ](*,) .hätte vielleicht irgendjemand einen tipp, literatur etc.?

wenn man die satzung selbst noch zusätzlich vor dem OVG angreifen möchte,ist dieser antrag dann zuässig?wie prüfe ich dass, prüfe ich dann mittels normenkontrollverfahren?

was ist eigentlich wenn eine klageschrift per fax an zust. verw.gericht gesendet wurde,jedoch nicht unterschrieben wurde?aber dem briefkopf lässt sich der absender entnehmen..

gruß Patma
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das hört sich doch nach großer Übung ö-Recht an (FSU Jena an) - schreibe die auch gerade.
Mit der Unterschrift - steht alles in den Kommentaren zur VwGO.
Ein Blick in Thüringer Gesetze, GG kann auch nicht schaden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das hört sich doch nach großer Übung ö-Recht an (FSU Jena an)
pfui @ patma :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

[quote="*2h*"]
Mit der Unterschrift - steht alles in den Kommentaren zur VwGO.
Ein Blick in Thüringer Gesetze, GG kann auch nicht schaden.[/quote]

uiuiuiuiii...also das darauf wäre ich wirklich nicht gekommen. =D>
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