Grundrechte und ausländische juristische Personen
Moderator: Verwaltung
Grundrechte und ausländische juristische Personen
können ausländische Juristische Personen (Hauptsitz und Geschäftsleitung im Ausland) und ein Unternehmen in D mit dt. Gf, die Grundrechte von Art. 12, 14 und 3 in Anspruch nehmen ???
ist umstritten: du kannst einen qualifizierten grundrechtsschutz über die auffanggrundrechte annehmen (also z.b. art.2 für art.12 und dann aber dieselben schranken und alles drum und dran anwenden) oder eben entgegen dem wortlaut die deutschengrundrechte anwenden (ist eu-freundlicher---musst eben diskutieren)....aber solltest vorher nochmal klar machen, ob es ausländische juristische person ist und wonach sich das richtet (sitz-verwaltungs-usw-theorie)