Grundrechte und ausländische juristische Personen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Grundrechte und ausländische juristische Personen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

können ausländische Juristische Personen (Hauptsitz und Geschäftsleitung im Ausland) und ein Unternehmen in D mit dt. Gf, die Grundrechte von Art. 12, 14 und 3 in Anspruch nehmen ???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dazu kann ich dir allgemein sagen, dass du zuerst prüfst, ob die juristische person überhaupt grundrechtsfähig ist, Art. 19 IV GG und dann für ausländische darauf abstellen müsstest, ob sie Mitglieder der EU sind, denn für die gelten die GR auch
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ohhh okay.. und nur die allgemeinen GR oder auch die Deutschen GR ????
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ist umstritten: du kannst einen qualifizierten grundrechtsschutz über die auffanggrundrechte annehmen (also z.b. art.2 für art.12 und dann aber dieselben schranken und alles drum und dran anwenden) oder eben entgegen dem wortlaut die deutschengrundrechte anwenden (ist eu-freundlicher---musst eben diskutieren)....aber solltest vorher nochmal klar machen, ob es ausländische juristische person ist und wonach sich das richtet (sitz-verwaltungs-usw-theorie)
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