Paralele Klage bei 2 Gerichtsinstanzen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Paralele Klage bei 2 Gerichtsinstanzen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,
ist es möglich das man paralel beim Verwaltung- und Oberverwaltungssgericht die selbe Klage einreicht?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Nö! dafür gibt es einideutige Zuständigkeitsregeln, d.h. mindestens eine davon ist unzulässig.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Heißt es wirklich "paralel"?
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jetzt habe ich das Problem, daß gegen einen Widerrufsbescheid (jemand war mit einem Bescheid nicht einverstanden) geklagt wird (beim Verwaltungsgericht) und nebenbei wird gleichzeitig eine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, die sich auf die Satzung bezieht.
- also einmal wird gegen einen Widerspruch und das andere mal gegen die satzung direkt geklagt (bei der höheren Instanz) -

Bin schon seit Tagen am suchen zu dieser Problematik, habe aber nix gefunden. Ich weiß auch nicht welcher § evtl. einschlägig sein könnnte.

Vieleicht hat ja jemand einen kleinen Hinweis, da ich nicht mehr so richtig weiter weiß.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Das ist nicht diesselbe Klage! Einmal gehts gegen einen VA einmal gegen die Satzung. Das geht völlig unproblematisch. Nur wird das VG vermutlich aussetzen und abwarten, ob das OVG die Satzung für unwirksam erklären wird oder nicht.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Widerspruchsbehörde läßt VErfahren ruhen, bis das OVG entschieden hat.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Widerspruchsbehörde hat doch schon entschieden in dem Fall *nochmal-les*. Ach ne: Falsch gelesen... verdammt - von einem Zivilisten verbessert worden...
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ist unsere systematische Überlegenheit.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

hey! nicht unsere ÖRechts Kapazität fertig machen!
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Ich war dagegen von der praktischen Umsetzung getragen, da meistens die Behörden doch nicht aussetzen, sondern erstmal ihr Ding durchziehen. Und wenn einer dann zum VG geht ruht das Ding eben beim VG und nicht beim Amt, was für das Amt natürlich komfortabler ist...
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Na ja, wenn Du das von der praktischen Seite siehst...
Ich hatte es aber auch nur überflogen und mußte gleich an Ruhen lassen denken.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für die Antworten. Also ist die Klage bei beiden Gerichten gleichzeitig zulässig. Das Verwaltungsgericht wird dann aber voraussichtlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abwarten. Gibt es da eventuell ein Buch was Ihr empfehlen würdet oder welcher § könnte mir da noch einiges erklären.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gibt in der VwGO einen § üb er das Ruhen des Verfahrens. Was ich aber noch mal betonen möchte: Wie Kritschgau schon gesagt hat, sind es zwei unterschiedliche Verfahren, da anderer Streitgegenstand.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Richtig! Und es ist nur eine Klage; vor dem VG nämlich. Vor dem OVG ist es ein Normenkontrollverfahren - und das ist kein Klage-, sondern ein Antragsverfahren, da es ein Instrument der objektiven Rechtskontrolle ist und keines zur Durchsetzung subjektiver Rechte. Soll keine Besserwisserei sein, aber die Terminologie ist nun mal das einzige was uns wirklich heilig ist - grade im Ö-recht.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Da hat Kritschgau natürlich völlig recht, ich beuge mich geballten Fachwissen. ;-)
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