Paralele Klage bei 2 Gerichtsinstanzen
Moderator: Verwaltung
Paralele Klage bei 2 Gerichtsinstanzen
Hi,
ist es möglich das man paralel beim Verwaltung- und Oberverwaltungssgericht die selbe Klage einreicht?
ist es möglich das man paralel beim Verwaltung- und Oberverwaltungssgericht die selbe Klage einreicht?
- Kritschgau
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Jetzt habe ich das Problem, daß gegen einen Widerrufsbescheid (jemand war mit einem Bescheid nicht einverstanden) geklagt wird (beim Verwaltungsgericht) und nebenbei wird gleichzeitig eine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, die sich auf die Satzung bezieht.
- also einmal wird gegen einen Widerspruch und das andere mal gegen die satzung direkt geklagt (bei der höheren Instanz) -
Bin schon seit Tagen am suchen zu dieser Problematik, habe aber nix gefunden. Ich weiß auch nicht welcher § evtl. einschlägig sein könnnte.
Vieleicht hat ja jemand einen kleinen Hinweis, da ich nicht mehr so richtig weiter weiß.
- also einmal wird gegen einen Widerspruch und das andere mal gegen die satzung direkt geklagt (bei der höheren Instanz) -
Bin schon seit Tagen am suchen zu dieser Problematik, habe aber nix gefunden. Ich weiß auch nicht welcher § evtl. einschlägig sein könnnte.
Vieleicht hat ja jemand einen kleinen Hinweis, da ich nicht mehr so richtig weiter weiß.
- Kritschgau
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- Kritschgau
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- schlafkatze
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- Kritschgau
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Vielen Dank für die Antworten. Also ist die Klage bei beiden Gerichten gleichzeitig zulässig. Das Verwaltungsgericht wird dann aber voraussichtlich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abwarten. Gibt es da eventuell ein Buch was Ihr empfehlen würdet oder welcher § könnte mir da noch einiges erklären.
- Kritschgau
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Richtig! Und es ist nur eine Klage; vor dem VG nämlich. Vor dem OVG ist es ein Normenkontrollverfahren - und das ist kein Klage-, sondern ein Antragsverfahren, da es ein Instrument der objektiven Rechtskontrolle ist und keines zur Durchsetzung subjektiver Rechte. Soll keine Besserwisserei sein, aber die Terminologie ist nun mal das einzige was uns wirklich heilig ist - grade im Ö-recht.
Erst Pflicht dann Kür!