Aufbaufrage: Vereinbarkeit eines VA mit Gemeinschaftsrecht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Aufbaufrage: Vereinbarkeit eines VA mit Gemeinschaftsrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,

mal eine einfache Aufbaufrage: an welcher Stelle der Begründetheitsprüfung prüfe ich, ob ein VA mit europ. Gemeinschaftsrecht vereinbar ist? Habe mir folgenden Aufbau überlegt:

A. Zulässigkeit
...
B. Begründetheit
I. Vereinbarkeit des VA mit Gemeinschaftsrecht
II. vereinbarkeit des VA mit nationalem Recht
1. Eingriffsgrundlage
2. Formelle RM
3. Materielle RM

Oder prüfe ich das ganze lieber in der materiellen Rechtmäßigkeit? Problem ist hier, dass die TB-Voraussetzungen der Eingriffsgrundlage nicht erfüllt sind, ins Ermessen komme ich somit nicht...

Viele Grüsse und vielen Dank,

Law_Rider
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nachtrag:


habe jetzt in Anlehnung an diesen Beispielsfall (Verwaister Link http://www.verlag-rolf-schmidt.de/seiten/aktuell_2005/wissen02-05-I.pdf automatisch entfernt) folgenden Aufbau gewählt:

A. Zulässigkeit
...
B. Begründetheit
I. Eingriffsgrundlage
II. Formelle RM
III. Materielle RM
IV. Vereinbarkeit des VA mit Gemeinschaftsrecht

Was haltet ihr davon?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ist denn wirklich der VA als solcher oder die ermächtigungsgrundlage nicht mit dem gemeinschaftsrecht vereinbar?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Wäre auch mein kritikpunkt gewesen. Wenn die Rechtsgrundlage betroffen ist, musst du schon dort das europarechtliche Fass aufmachen.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nope, der VA selbst ist der Stein des Anstosses (Rechtsgrundlage ist die pol. Generalklausel...)
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

o.K. dann Aufbau wie in deinem Nachtrag!
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

kann echt sein, dass ich falsch liege, aber prüft man die vereinbarkeit dann nicht innerhalb der materiellen rechtmässigkeit? die generelklausel muss doch gemeinschaftskonform angewendet werden..... hhmm, obwohl ist vielleicht übersichtlicher, wenn du es trennst
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

lea hat geschrieben:kann echt sein, dass ich falsch liege, aber prüft man die vereinbarkeit dann nicht innerhalb der materiellen rechtmässigkeit? die generelklausel muss doch gemeinschaftskonform angewendet werden..... hhmm, obwohl ist vielleicht übersichtlicher, wenn du es trennst
ich hatte den Aufbau so verstanden, dass er erst die materielle RM bzgl. nationalen Rechts und dann bzgl. Gemeinschaftsrechts prüfen wollte. Formal ist natürlich ein gemeinschaftsrechtswidriger VA materiell rw. es spielt sich alles zwischen formeller und materieller RM ab. Tertium non datur!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

jep, deswegen ists genauer, wenn eu-vereinbarkeit innerhalb der materiellen geprüft wird und nicht materiell in punkt III und eu-recht in punkt IV.
das national vor eu kommt ist bei nem fall vor deutschem gericht ja üblich (wenn auch nicht zwingend...wenns klausur-taktisch hilft, sollte man sogar eu-recht zuerst nehmen)
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Beitrag von Kritschgau »

Wenns am Gemeinschaftsrecht scheitert würd ich taktisch gesehen das zuletzt prüfen, da man dann erst schön alles andere durchprüfen kann ohne ein Hilfsgutachten fertigen zu müssen.
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