Aufbaufrage: Vereinbarkeit eines VA mit Gemeinschaftsrecht
Moderator: Verwaltung
Aufbaufrage: Vereinbarkeit eines VA mit Gemeinschaftsrecht
Hallo zusammen,
mal eine einfache Aufbaufrage: an welcher Stelle der Begründetheitsprüfung prüfe ich, ob ein VA mit europ. Gemeinschaftsrecht vereinbar ist? Habe mir folgenden Aufbau überlegt:
A. Zulässigkeit
...
B. Begründetheit
I. Vereinbarkeit des VA mit Gemeinschaftsrecht
II. vereinbarkeit des VA mit nationalem Recht
1. Eingriffsgrundlage
2. Formelle RM
3. Materielle RM
Oder prüfe ich das ganze lieber in der materiellen Rechtmäßigkeit? Problem ist hier, dass die TB-Voraussetzungen der Eingriffsgrundlage nicht erfüllt sind, ins Ermessen komme ich somit nicht...
Viele Grüsse und vielen Dank,
Law_Rider
mal eine einfache Aufbaufrage: an welcher Stelle der Begründetheitsprüfung prüfe ich, ob ein VA mit europ. Gemeinschaftsrecht vereinbar ist? Habe mir folgenden Aufbau überlegt:
A. Zulässigkeit
...
B. Begründetheit
I. Vereinbarkeit des VA mit Gemeinschaftsrecht
II. vereinbarkeit des VA mit nationalem Recht
1. Eingriffsgrundlage
2. Formelle RM
3. Materielle RM
Oder prüfe ich das ganze lieber in der materiellen Rechtmäßigkeit? Problem ist hier, dass die TB-Voraussetzungen der Eingriffsgrundlage nicht erfüllt sind, ins Ermessen komme ich somit nicht...
Viele Grüsse und vielen Dank,
Law_Rider
Nachtrag:
habe jetzt in Anlehnung an diesen Beispielsfall (Verwaister Link http://www.verlag-rolf-schmidt.de/seiten/aktuell_2005/wissen02-05-I.pdf automatisch entfernt) folgenden Aufbau gewählt:
A. Zulässigkeit
...
B. Begründetheit
I. Eingriffsgrundlage
II. Formelle RM
III. Materielle RM
IV. Vereinbarkeit des VA mit Gemeinschaftsrecht
Was haltet ihr davon?
habe jetzt in Anlehnung an diesen Beispielsfall (Verwaister Link http://www.verlag-rolf-schmidt.de/seiten/aktuell_2005/wissen02-05-I.pdf automatisch entfernt) folgenden Aufbau gewählt:
A. Zulässigkeit
...
B. Begründetheit
I. Eingriffsgrundlage
II. Formelle RM
III. Materielle RM
IV. Vereinbarkeit des VA mit Gemeinschaftsrecht
Was haltet ihr davon?
- Kritschgau
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5092
- Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
- Kritschgau
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5092
- Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
- Kritschgau
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5092
- Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
ich hatte den Aufbau so verstanden, dass er erst die materielle RM bzgl. nationalen Rechts und dann bzgl. Gemeinschaftsrechts prüfen wollte. Formal ist natürlich ein gemeinschaftsrechtswidriger VA materiell rw. es spielt sich alles zwischen formeller und materieller RM ab. Tertium non datur!lea hat geschrieben:kann echt sein, dass ich falsch liege, aber prüft man die vereinbarkeit dann nicht innerhalb der materiellen rechtmässigkeit? die generelklausel muss doch gemeinschaftskonform angewendet werden..... hhmm, obwohl ist vielleicht übersichtlicher, wenn du es trennst
jep, deswegen ists genauer, wenn eu-vereinbarkeit innerhalb der materiellen geprüft wird und nicht materiell in punkt III und eu-recht in punkt IV.
das national vor eu kommt ist bei nem fall vor deutschem gericht ja üblich (wenn auch nicht zwingend...wenns klausur-taktisch hilft, sollte man sogar eu-recht zuerst nehmen)
das national vor eu kommt ist bei nem fall vor deutschem gericht ja üblich (wenn auch nicht zwingend...wenns klausur-taktisch hilft, sollte man sogar eu-recht zuerst nehmen)
- Kritschgau
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5092
- Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie