liegt nach Kommunalrecht ein kommunales Vertretungsverbot vor, wenn der im Gemeinderat sitzende RA mit der Streitigkeit gegen die Kommune NICHT vertraut ist, sondern nur die Sozien in seiner Sozität die Streitigkeit übernommen haben, aber keinerlei kommunale Interesse haben??
Ich würde sagen nein, weil da der RA in seiner Rolle als RA UND Gemeinderat j nicht in einen Interessenkonflikt gerät wenn er mit dem Mandat nichts zutun hat, sondern die anderen seiner Sozietät damit betraut sind!!!
kommunales Vertretungsverbot
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