Beteiligungsfähigkeit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Beteiligungsfähigkeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo an alle.

Die sog. Beliehenen sind doch u. U; als Behörde anzusehen. D.h. sie können also in einigen Bundesländern nicht beteiligungsfähig sein, sondern hier ist der Rechtsträger beteiligungsfähig. Wenn ich aber nun zur Passivlegitimation komme, heißt es, die Beliehenen sind die richtigen Klagegegner. Ich kann doch nicht bei der Beteiligungsfähigkeit den Rechtsträger beteiligungsfähig sein lassen und bei der Passivlegitimation plötzlich den Beliehenen als richtigen Klagegegner aufführen, oder? Was muss ich denn da machen?

Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen.

LG Babu
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