Verfassungsbeschwerde - was prüfen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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dionysos
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Verfassungsbeschwerde - was prüfen?

Beitrag von dionysos »

Eine Frage zum bekannten Taubenfütterungsfall (BVerfGE 54, 143):

X füttert trotz Verbots Tauben und muss dafür ein Ordnungsgeld bezahlen. Prüfe ich in der Verfassungsbeschwerde Art. 14 wegen dem Ordnungsgeld (der dann nicht durchgeht, weil das Vermögen nicht vor Auferlegung von "Geldleistungspflichten" schützt) und erst DANACH den Art. 2 I wg. der allg. Handlungsfreiheit?

Mich verwirrt, dass ich einmal die Handlung des X (Taubenfüttern) als Grundlage nehme und das andere mal die Folge (Ordnungsgeld).
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

das soll dich nicht verwirren. es gibt ja eben verschiednene schutzgüter und Schutzbereiche. Zunächst stellt sich die Frage, ob X´s Eigentumsgarantie verletzt ist, weil er was zahlen muss. Da kommen wir zu dem von dir genannten Ergebnis. Die Frage, ob daneben X rechtswidirg in seiner Handlungsfreiheit beschnitten ist, ist davon unabhängig und demzufolge gesondert zu prüfen. Das ist ja auch der Sinn von Art. 2 I als Auffanggrundrecht. Immer wenn der Schutzbereich eines GR nicht einschlägig ist (hier 14 (-) da Geldleistung nicht unter Eigentum fällt) tritt Art. 2 I als fünfzehnter Nothelfer in Aktion und schaut was er noch machen kann (idR wenig, da leicht beschränkbar).
Erst Pflicht dann Kür!
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Es ging mir genau um die Eigenschaft des Art. 2 I als Auffanggrundrecht. Das ganze war ziemlich einsichtig, wenn es um ein und dieselbe Handlung ging, z.B. wahrheitswidrige Tatsachenaussage -> Art. 5 (keine Meinung) -> Prüfung Art. 2 I.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
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