Hi,
Folgender Fall: A weigert sich vor einem Untersuchungsausschuss, seine Aussage zu vereidigen. Dafür bekommt er ein Ordnungsgeld auferlegt (§ 70 StPO). Welche Norm gibt den Rahmen für die Höhe des OG vor? Ich hab dazu § 178 GVG gefunden. Ist es das? Und ist diese Norm auch für den Untersuchungsausschuss bindend, weil der ja kein Gericht ist?
Höhe des Ordnungsgeldes
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Was soll denn EStGB sein?dionysos hat geschrieben:Bin ein Stück weiter: Es geht um Art. 6 I 1 EStGB. Wo find ich DAS Gesetz??
Ich kenn das nur als Abkürzung für Kirchhofs Einkommensteuergesetzbuch.
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