Subordinationsrechtlicher Vertrag zwischen Stellen der öffentlichen Verwaltung möglich?
Moderator: Verwaltung
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Subordinationsrechtlicher Vertrag zwischen Stellen der öffentlichen Verwaltung möglich?
Ist ein subordinationsrechtlicher Vertrag zwischen zwei Stellen der öffentlichen Verwaltung möglich ? Dies wird beispielsweise von Ziekow/Siegel (VerwArch 2003, S.607) generell verneint .
Spontan würde ich sagen, dass ein subordinationsrechtlicher Vertrag dann möglich ist, wenn ein VA möglich ist, vgl. 54 I 2 VwVfG. Und das Problem kenn ich vor allem aus dem SicherheitsR, ob also eine Sicherheitsbehörde einen anderen Hoheitsträger verpflichten kann. Gdrs. (-), aber ausnahmsweise (+), wenn der betroffene Hoheitsträger der Sicherheitsbehörde vergleichbar einem Privaten gegenübersteht, also der hoheitliche Aufgabenbereich des Adressaten nicht berührt wird. Mit der gleichen Argumentation würde ich sagen, ist auch ausnahmsweise ein subordinationsr. Vertrag zwischen zwei verschiedenen Hoheitsträgern möglich. Aber kann jetzt auch alles völliger Stuss sein, was ich mir da zusammenreime.
wenn es sich zwischen den behörden auch um ein über/unterordnungsverhältnis handelt spricht ja eigentlich theoretisch nichts gegen die annahme eines solchen vertrages. ist wohl nur fraglich, ob bei verletzung unproblematisch der verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, da gibts sicher probleme in der zulässigkeit. man müsste den selben schutz doch auch über den zivilweg erreichen können..... my two cents, ohne gewähr;)