Bis zur Entscheidung des BVerfG ein Bescheidungsurteil des BVerwG ?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Moospfaff
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Bis zur Entscheidung des BVerfG ein Bescheidungsurteil des BVerwG ?

Beitrag von Moospfaff »

Sofern das BVerwG bei einer Verpflichtungsklage zu dem Ergebnis kommt, dass zwar ein Anspruch des Klägers auf Erlass des VA vorliegt, dieser momentan jedoch aufgrund der Verfassungswidrigkeit des zugrunde liegenden Gesetzes scheitert, hat es ja gem. Art. 100 I GG das Verfahren auszusetzen und das BVerfG anzurufen. Bedeutet dies, dass das Verfahren solange ausgesetzt bleibt oder erlässt hier das BVerwG ein sog. Bescheidungsurteil?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Nein, das verfahren pausiert bis Karlsruhe spricht. Ein Bescheidungsurteil heißt, das BVerwG würde die behörde dazu verpflichten unter Beachtung der Rechtsauffassung des gerichts neu zu entscheiden und das macht ja hier keinen Sinn. Also: Pause!
Erst Pflicht dann Kür!
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