Bis zur Entscheidung des BVerfG ein Bescheidungsurteil des BVerwG ?
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Bis zur Entscheidung des BVerfG ein Bescheidungsurteil des BVerwG ?
Sofern das BVerwG bei einer Verpflichtungsklage zu dem Ergebnis kommt, dass zwar ein Anspruch des Klägers auf Erlass des VA vorliegt, dieser momentan jedoch aufgrund der Verfassungswidrigkeit des zugrunde liegenden Gesetzes scheitert, hat es ja gem. Art. 100 I GG das Verfahren auszusetzen und das BVerfG anzurufen. Bedeutet dies, dass das Verfahren solange ausgesetzt bleibt oder erlässt hier das BVerwG ein sog. Bescheidungsurteil?
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