Ist das Recht am gesprochenen Wort auch auf Schriftstücke übertragbar? Klar ist, dass die Speicherung des gesprochenen Wortes auf Datenträgern mit erfasst ist (z.B. Mitschrift eines Telefonats).
Das Recht am gesprochenen Wort soll die ungefangene Kommunikation durch die Gewissheit schützen, dass ihr Inhalt nicht über den gewählten Adressatenkreis hinaus bekannt wird (Dreier-Dreier, Art. 2 I Rn. 73).
Dann müsste aber auch die Übergabe eines vertraulichen Schriftstücks darunter fallen, oder?
APR - Recht am gesprochenen Wort
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