P.Recht / Ö.-Recht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

P.Recht / Ö.-Recht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie würdet Ihr folgenden SV angehen:

Der minderjährige K wird durch seine Eltern F und M vertreten. Seine Schulklasse geht auf Klassenfahrt und der Lehrer L läßt sich das Geld aufs Privatkonto überweisen.
Dabei hat K, was L seit vielen Jahren weiß, eine Krankheit, die minimal erhöhte Aufsicht erfordert. Kurz vor Antritt der Reise ruft L bei F und M an uund erklärt sich für außerstande, diese Aufsicht während der Klassenfahrt zu gewährleisten. Werde das Kind mitgeschickt, so geschehe dies "auf Gefahr der Eltern". Daraufhin sorgen sich F und M und lassen K zu Hause.

Kann dies als ein ernsthaftes und endgültiges Verweigern der Leistung der L (Aufsicht während der Klassenfahrt, wie vertraglich vereinbart) angesehen werden, das F und M zum Rücktritt ohne Fristsetzung berechtigt, so dass eine Rückzahlungspflicht besteht?

Ist überhaupt Privatrecht (über §§ 54 ff. VwVfG) anwendbar?

DANKE!
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