§ 15 VersammlG

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 15 VersammlG

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hey, sagt mal kann ich wohl die Auflösung einer Versammlung gem. § 15 III VersammlG als Vollzug des GrundVA Verbot ansehen ?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Nein! Die Auflösung ist ein eigener VA und keine Vollzugsmaßnahme. Reagiert eine Versammlung auf die Auflösungsansordnung der Polizei nicht, wird die Auflösungsanordnung selbst vollzogen, d.h. im Zweifelsfall mit unmittelbarem Zwang.
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hi, hab dazu auch mal ein paar verständnisfragen und zwar:

nach dem konnexitätsgrundsatz muss ein rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen vollstreckbarer grundverfügung und vollstreckungsmaßnahme bestehen, also z.b. zwischen platzverweis und einsatz von wasserwerfern. gilt dieser konnexitätsgrundsatz nur für den unmittelbaren zwang oder auch für andere maßnahmen: z.b. polizei kesselt nach mehrmaliger Aufforderung zur auflösung der versammlung die teilnehmer ein. die auflösungsverfügung gem. § 15 II VersG ist jedoch rechtswidrig. ist nun die einkesselung eine vollstreckungsmaßnahme? und wenn ja und man dem konnex.grundsatz folgt, ist diese einkesselung dann auch rechtswidrig???? :dontknow: ich hoffe ihr versteht was ich meine...
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