Inwiefern muss man die Argumentationsstruktur bei Entscheidungen die unter § 31 BVErfGG fallen, also gesetzliche Bindungswirkung entfalten, im Vergleich zu anderen Entscheidungen differenzieren ?
Muss ich mich bei solchen Entscheidungen überhaupt noch in so starkem Umfang mit dem Schriftum auseinandersetzen, wie es z.B. bei Entscheidungen des BGH der Fall ist ?
31 BVerfGG
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Ja, musst du. Auch BVerfG-Entscheidungen werden schließlich nicht von der Lehre als heilige Offenbarung hingenommen, was gelegentlich ja schon zu Änderungen in der Rechtsprechung geführt haben soll! Und richtige Gesetze kann man (siehe LuftsicherheitsG) ja auch als verfassungswidrig kritisieren. Staatsrecht ist ein ganz normaler Teil der Rechtswissenschaft, während des Studiums darfst und musst du dich daher durchaus justizkritisch zeigen