zweitbescheid = eigenständige regelung
wiederholende verfügung = keine neue, sondern nur Wiederholung von früherer verfügung (Motto: "Sind Sie taub???!!!")
Beim Zweitbescheid findet eine erneute Prüfung statt, bei der wiederholenden Verfügung wird nur auf den vorherigen VA verwiesen. Erste ist VA , Letzter nicht! keine Regelung!