Werden alle Grundrechte gleich geprüft?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Werden alle Grundrechte gleich geprüft?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Werden alle Grundrechte gleich geprüft nach dem Schema.

Schutzbereich
Eingriff
Rechtfertigung


oder gibt es Grundrechte, bei denen der Prüfungsaufbau unterschiedlich ist?
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Im wesentlichen läuft es immer nach demselben Prinzip. Die Varianten, die manchmal vorgeschlagen werden, sind meist Abwandlungen davon.
Erst Pflicht dann Kür!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei Art. 1 I kannst du die Rechtfertigung weglassen, da ist jeder Eingriff eine Grundrechtsverletzung. ;)
Atred
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Beitrag von Atred »

Der von dir vorgeschlagene Aufbau gilt nur für Freiheitsgrundrechten.


Bei Gleichheitsgrundrechten gilt der zweigliedrige Aufbau, da es keinen Schutzbereich gibt:
- Ungleichbehandlung
- Rechtfertigung


Gruß
Atred
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