Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)
Moderator: Verwaltung
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Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer »
Werden alle Grundrechte gleich geprüft nach dem Schema.
Schutzbereich
Eingriff
Rechtfertigung
oder gibt es Grundrechte, bei denen der Prüfungsaufbau unterschiedlich ist?
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Kritschgau
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von Kritschgau »
Im wesentlichen läuft es immer nach demselben Prinzip. Die Varianten, die manchmal vorgeschlagen werden, sind meist Abwandlungen davon.
Erst Pflicht dann Kür!
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Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer »
Bei Art. 1 I kannst du die Rechtfertigung weglassen, da ist jeder Eingriff eine Grundrechtsverletzung.
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Atred
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von Atred »
Der von dir vorgeschlagene Aufbau gilt nur für Freiheitsgrundrechten.
Bei Gleichheitsgrundrechten gilt der zweigliedrige Aufbau, da es keinen Schutzbereich gibt:
- Ungleichbehandlung
- Rechtfertigung
Gruß
Atred