Völkerrechtliche Definition

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Kadet
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Völkerrechtliche Definition

Beitrag von Kadet »

Wenn ich eine Definition zitiere,
diese Definition aber nur in englischer Sprache vorliegt und das gesamte deutsche Schrifttum auf diese Definition verweist, wie zitiere ich dann ?

Kann ich den Englischen Text einfach in das Gutachten reinsetzen oder muss ich nach übersetzten Quellen suchen. Wobei das zitieren von Sekundärquellen ja eigentlich nicht erwünscht sein soll ](*,) ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Im völkerrechtlichen Schrifttum ist es doch usus, dass auf Englisch/Französisch zitiert wird. Also hätte ich da keine Bedenken.
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