Vertragsstrafe nicht zahlen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Vertragsstrafe nicht zahlen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was passiert eigentlich, wenn die EU gegen Dtl. eine Strafe iHv 30 Mrd. Euro verhängt und Dtl. diese Strafe nicht zahlen will?

Wie kann die EU in solchen Fällen an ihr Geld kommen und welche Konsequenzen könnte eine solche Verweigerung haben?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

vollstrecken? ordnungs- und/oder beugehaft?

sorry, nicht sehr geistreich.

:-w
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok, jetzt müssten eigentlich die konstruktiven Beiträge kommen. :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Blätter doch mal im EG-Vertrag etc. :)

Ich schätze aber, dass man da eher nicht fündig wird. Wird wohl letztlich keine Vollstreckungsmöglichkeit der EG oder EU gegen einen Mitgliedsstaat geben. Wie sollte das denn auch praktisch funktionieren? Da kommt der Europa-Gerichtsvollzieher und beschlagnahmt deutsches Staatsvermögen! Was denn überhaupt? Und wie? Schätze die faktische Weigerung, das Geld nicht zu bezahlen würde letztlich halt zu nem politischen Skandal und ner dicken Krise der EU/EG führen. Aber machen könnten die anderen im Endeffekt wohl nix (ausser einmarschieren oder so...).

Aber ehrlich gesagt sind das alles nur Vermutungen, weiss es nicht! :-w Blick ins Gesetz ist aber sicher hilfreich (wo ist denn das überhaupt geregelt?).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

"Wie soll das laufen?"

Genau das ist die Frage.

Ich hab den EG-Vertrag gerade nicht vor mir liegen. Aber da gibt es doch x-Verträge. Da jetzt den passenden zu finden? =;

Da kann man wohl nur hoffen, dass Kritschgau ne Antwort drauf weiss.
:-w
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Repressalien zur Durchsetzung gibt´s nach gefestigter Meinung keine. Schlimmstenfalls kommt es zur Suspendierung der Rechte aus dem Vertrag: Art. 7 EU, Art. 309 EG.
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