Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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dergrinch
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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Beitrag von dergrinch »

Ich weiß, was sie beinhaltet.
Aber wo wird sie rechtsdogmatisch verortet.

Richterrecht???
Bei einem zwischen mehreren Richtern eines OLG alle zwei Jahre in einem Hinterzimmer mit Unterstützung von 'Experten' erzeilten Konsens.

Gewohnheitsrecht???
Weil jeder RA daraun abgöttisch hängt, genauso wie jeder Richter?

.....

Danke für Eure Ideen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Da werden doch nur OLG-Urteile zusammengefasst. Stark genug für Richter- oder Gewohnheitsrecht ist das noch nicht.

Ich würde sagen, das ist bloß eine Hilfe bei der Auslegung der Unterhaltsvorschriften. Da könnte man auch einzelne Urteile für heranziehen. Für die Übersicht und auch Einheitlichkeit der Rspr. gibt´s halt die Tabellenform.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Es wird sich aber wie an gesetztes Recht daran gehalten und dies eben nicht lediglich zur Orientierung herangezogen.

1610 verlangt Angemessenheit. Das erklärt noch nicht warum ein Richter nicht der Überzeugung sein sollte, es stehe einem aus armen Elternhaus weniger zu als einem aus reichem.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

DIe Meinung des BGH dazu - ohne meine Wertung!
Der BGH hat zu den Tabellen mal festgestellt, daß es sich um eine "richterlichen Entscheidungshilfe" handelt, der keine einer Rechtsnorm vergleichbare Verbindlichkeit zukommt, BGH NJW 2000, 3140. Eine gemischte, konkret/pauschale Berechnung des Bedarfs ist nicht mehr zulässig, vgl Bamberger/Roth § 1610, 7.
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Dankeschön.

Das der BGH da mal wieder nur ...piep.., war doch klar.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Die Signatur von huckster zum BGH hilft weiter... :D
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dergrinch hat geschrieben:Das der BGH da mal wieder nur ...piep.., war doch klar.
Muss man das jetzt verstehen?
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