Führerschein

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Kadet
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Führerschein

Beitrag von Kadet »

ISt der Führerschein ein präventives VErbot mit Erlaubnisvorbehalt ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Oder eher eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt? ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In Art. 14 und Art.2 wird präventiv eingegriffen. Also ja.

Und umgekehrt kann es ja nicht zweifelhaft sein, dass sich aus den o.g. Artikeln bei vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis ergibt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hier ist eine Quelle zum Thema "präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt", in der auch der Füherschein angesprochen wird:

http://www.iuscrim.mpg.de/verlag/online/Band_S26/Thema_V_Diskussion.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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JS
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Beitrag von JS »

Jurastudentin hat geschrieben:Oder eher eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt? ;)
Das wäre dann der Fall, wenn jeder fahren dürfte, es sei denn es ist ihm verboten.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

JS hat geschrieben:Das wäre dann der Fall, wenn jeder fahren dürfte, es sei denn es ist ihm verboten.
Muss die Erlaubnis nicht aber auch erst einmal erteilt werden? 8-[
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JS
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Beitrag von JS »

Jurastudentin hat geschrieben:
JS hat geschrieben:Das wäre dann der Fall, wenn jeder fahren dürfte, es sei denn es ist ihm verboten.
Muss die Erlaubnis nicht aber auch erst einmal erteilt werden? 8-[
Wird sie ja. Bei einer Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt ergibt sich die Erlaubnis aus dem Gesetz, und wird nicht erst durch Verwaltungsakt erteilt.
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