Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)
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Kadet
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von Kadet » Sonntag 6. November 2005, 13:55
ISt der Führerschein ein präventives VErbot mit Erlaubnisvorbehalt ?
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Sonntag 6. November 2005, 15:40
Oder eher eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt?
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Sonntag 6. November 2005, 15:52
In Art. 14 und Art.2 wird präventiv eingegriffen. Also ja.
Und umgekehrt kann es ja nicht zweifelhaft sein, dass sich aus den o.g. Artikeln bei vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis ergibt.
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Sonntag 6. November 2005, 15:58
Hier ist eine Quelle zum Thema "präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt", in der auch der Füherschein angesprochen wird:
http://www.iuscrim.mpg.de/verlag/online/Band_S26/Thema_V_Diskussion.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
JS
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von JS » Sonntag 6. November 2005, 16:29
Jurastudentin hat geschrieben: Oder eher eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt?
Das wäre dann der Fall, wenn jeder fahren dürfte, es sei denn es ist ihm verboten.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Sonntag 6. November 2005, 17:29
JS hat geschrieben: Das wäre dann der Fall, wenn jeder fahren dürfte, es sei denn es ist ihm verboten.
Muss die Erlaubnis nicht aber auch erst einmal erteilt werden?
JS
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von JS » Sonntag 6. November 2005, 17:56
Jurastudentin hat geschrieben: JS hat geschrieben: Das wäre dann der Fall, wenn jeder fahren dürfte, es sei denn es ist ihm verboten.
Muss die Erlaubnis nicht aber auch erst einmal erteilt werden?
Wird sie ja. Bei einer Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt ergibt sich die Erlaubnis aus dem Gesetz, und wird nicht erst durch Verwaltungsakt erteilt.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer