Mal ne dumme FRage.
Bei 34/839 prüfe ich da nach zivilrechtlichem Aufbau ?
D.h. ich prüfe Zulässigkeit der Klage nach ZPO,
und danach nicht
II. Begründetheit
........1. formelle Rm
........2. materielle RM
sondern
II. Begründetheit
.......1. Anspruch aus § 839 i.V.m. 34 GG,
also eigentlich eine zivilrechtliche Anspruchsprüfung ?
Amtshaftung
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