Amtshaftung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Kadet
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Amtshaftung

Beitrag von Kadet »

Mal ne dumme FRage.

Bei 34/839 prüfe ich da nach zivilrechtlichem Aufbau ?

D.h. ich prüfe Zulässigkeit der Klage nach ZPO,

und danach nicht

II. Begründetheit
........1. formelle Rm
........2. materielle RM

sondern
II. Begründetheit
.......1. Anspruch aus § 839 i.V.m. 34 GG,


also eigentlich eine zivilrechtliche Anspruchsprüfung ?
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

genau. ist ja auch eine zivilrechtl. anspruchsgrundlage, die i.ü. vor den ordentl gerichten gelten gemacht wird.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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