Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Urs Blank »

Katzen sind jetzt Hunde, soweit man sie streicheln kann, siehe § 249 Abs. 1 S. 2 StPO n. F.
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Ara
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Urs Blank hat geschrieben:Katzen sind jetzt Hunde, soweit man sie streicheln kann, siehe § 249 Abs. 1 S. 2 StPO n. F.
Hättest das mal vor nem Monat gepostet... Wollte Scans in ne HV einbringen die nur digital vorlagen. Musste dann aus der HV vom Sekretariat die Sachen erneut faxen lassen und mir dann anhören, dass man wegen der schlechten scanqualität kaum was erkennt...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Urs Blank »

Ara hat geschrieben:Hättest das mal vor nem Monat gepostet...
Da wusste ich noch nicht davon. Hatte die StPO wenige Tage unbeaufsichtigt gelassen. Teile der Literatur (z. B. StV 2016, 345) waren dem Gesetzgeber übrigens voraus.
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batman
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von batman »

Kommt auch nicht so häufig vor, dass der BGH selbst eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=1&anz=38
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thh
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben:Kommt auch nicht so häufig vor, dass der BGH selbst eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=1&anz=38
Naja, wenn das Landgericht im zweiten Durchgang gerade mal einen Monat mehr verhängt, muss man sich nicht wundern, wenn der BGH lieber durchentscheidet als nochmal zurückzuverweisen ...
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ant-Man »

OLG Naumburg , Urteil vom 22.02.2018 - 2 Rv 157/17 zum Tierwohl als notstandsfähiges Rechtsgut.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von OJ1988 »

Ant-Man hat geschrieben:OLG Naumburg , Urteil vom 22.02.2018 - 2 Rv 157/17 zum Tierwohl als notstandsfähiges Rechtsgut.
Das Amtsgericht hatte ja noch mit Nothilfe argumentiert, soweit ich mich recht erinnere. Unter dem "anderen", von dem in § 32 StGB die Rede ist, seien auch Tier zu verstehen ::roll:
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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Tibor »

§ 32 gilt aber nur für Tiere mit Persönlichkeit, nicht für schmutzige Tiere: https://youtu.be/61g2-EVJ-mo
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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Tibor »

Der thür. Richter, der reihenweise Bußgeldverfahren eingestellt hat und dafür wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist, ist in Karlsruhe (BVerfG) abgeperlt.

http://www.thueringer-allgemeine.de/web ... 1428160171

http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entsche ... 66116.html
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[enigma]
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von [enigma] »

OJ1988 hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:OLG Naumburg , Urteil vom 22.02.2018 - 2 Rv 157/17 zum Tierwohl als notstandsfähiges Rechtsgut.
Das Amtsgericht hatte ja noch mit Nothilfe argumentiert, soweit ich mich recht erinnere. Unter dem "anderen", von dem in § 32 StGB die Rede ist, seien auch Tier zu verstehen ::roll:
Es war dann in der Berufung sogar das LG Magdeburg. Und es ist nicht so abwegig, wenn man unter den "anderen" ohne ::roll: auch juristische Personen und ungeborenes Leben versteht. Auch aus § 1 TierSchG, insb. der Gesetzesbegründung, und Art. 20a GG lassen sich einige Argumente dafür ableiten. Roxin vertritt das übrigens auch. Dass die Aktivisten im konkreten Fall selbstverständlich durch § 34 StGB gerechtfertigt sind, ist ja rechtlich völlig unspektakulär. Langweilig. [-(

Im Übrigen habe ich die Revisionsentscheidung noch nicht gelesen. Bin gespannt, ob sie sich überhaupt zu § 32 StGB verhält.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Tobias__21 »

Gerade gelesen, passt zur Thematik:
Der Satz im Koalitionsvertrag gibt Rätsel auf: Einbrüche in Tierställe sollen effektiver bestraft werden – sogar mit einem neuen Tatbestand? Dabei gab es zuletzt einen OLG-Freispruch für einbrechende Tierschützer. Was plant der Gesetzgeber?
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ierschutz/
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von scndbesthand »

Man hätte allerdings vor Veröffentlichung des Beitrages noch die Stellungnahme der Justiziarin und Geschäftsführerin des Landgestüts Warendorf abwarten müssen.


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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Schnitte »

[enigma] hat geschrieben: Es war dann in der Berufung sogar das LG Magdeburg. Und es ist nicht so abwegig, wenn man unter den "anderen" ohne ::roll: auch juristische Personen und ungeborenes Leben versteht.
Mit dem Unterschied freilich, dass juristische Personen und Ungeborene von der Rechtsordnung als Träger von Rechten anerkannt sind. Tiere sind das, Artikel 20a GG und § 90a BGB zum Trotz, nicht.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ant-Man »

Schnitte hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben: Es war dann in der Berufung sogar das LG Magdeburg. Und es ist nicht so abwegig, wenn man unter den "anderen" ohne ::roll: auch juristische Personen und ungeborenes Leben versteht.
Mit dem Unterschied freilich, dass juristische Personen und Ungeborene von der Rechtsordnung als Träger von Rechten anerkannt sind. Tiere sind das, Artikel 20a GG und § 90a BGB zum Trotz, nicht.
In der aktuellen JuS wird das Thema behandelt: "Das Tier in der Dogmatik der Rechtfertigungsgründe" (JuS 2018, 333 bis 336).
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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Urs Blank »

Ein Notar hatte - nach dem Anklagevorwurf - mit einem Immobilienkaufmann vereinbart, dass dieser die Gebührenrechnungen nur zum Teil bezahle. Im Gegenzug betraute der Kaufmann den Notar regelmäßig mit Beurkundungen.

Das Landgericht Flensburg sprach aus Rechtsgründen frei, ohne sich die Mühe einer Beweisaufnahme zu machen (weshalb hat es dann überhaupt eröffnet?). Der BGH hat das Urteil aufgehoben: Er sieht Bestechlichkeit bzw. Bestechung.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Sicherlich nur ein Einzelfall, obgleich eine Google-Suche ergibt, dass der Fall in besten südschleswig'schen Juristenkreisen spielt.
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