Ich habe mal eine Frage zu einem Fall, bei dem ich nicht weiter komme:
M hat vorsätzlich einen Versicherungsfall herbeigeführt, um an die Versicherungssumme zu kommen. Er reicht allerdings - zunächst unbemerkt - nicht alle erforderlichen Unterlagen ein. Eine Woche später - noch bevor der Antrag bearbeitet wurde - bemerkt er, dass er nicht alle Unterlagen eingereicht hat. Obwohl er weiß, dass er diese noch problemlos nachreichen kann und dann trotzdem eine AUszahlung bekommen würde, unternimmt er nichts, weil er es sich anders überlegt hat. Nochmals eine Woche später lehnt die Versicherung den Antrag ab.
Liegt im Einreichen ein untauglicher Versuch? Falls ja, wäre der Versuch ja fehlgeschlagen und es wäre kein Rücktritt mehr möglich, oder?
Oder liegt zunächst ein beendeter Versuch vor, der ggf. aufgrund einer Korrektur des Rücktrittshorizonts als unbeendeter Versuch einzustufen ist?
Schonmal vielen Dank im Voraus!
Untauglicher Versuch?
Moderator: Verwaltung
- JulezLaw
- Mega Power User
- Beiträge: 1697
- Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: Untauglicher Versuch?
Schnarch. Das ist doch die Hausarbeit bei Volker Haas.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.