Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Calmy
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Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von Calmy »

Bin neulich zufällig auf § 183 Abs.1 StGB gestoßen. Zwar stellt die Vorschrift in der juristischen Ausbildung zugegebenermaßen keinen Schwerpunkt dar, doch habe ich mich gefragt, ob sie im Hinblick auf die Diskriminierung der Männer/Frauen nicht verfassungswidrig ist.

Thematisiert wird das - zumindest im MüKo - nicht so richtig. Lapidar wird lediglich festgestellt: "Weiblicher Exhibitionismus kommt praktisch nicht vor." (Rn. 5)

Was meint ihr?
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Bene1
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von Bene1 »

Ich habe mir das auch mal überlegt. Wenn ich mich noch richtig erinnere, dann war die Regierungsbegründung tatsächlich, dass aufgrund der verschwindend geringen Fallzahlen weiblicher Exhibitionismus nicht unter Strafe gestellt werden müsse. Ich persönlich halte das für ziemlichen Blödsinn.
1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen ist zu bankenfreundlich und für das erkennende Gericht unbeachtlich. - LG Stuttgart - 12.06.1996. -21 O 519/95
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TaxMan
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von TaxMan »

hatten wir das thema hier nicht schn mal vor einem jahr?
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Calmy
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von Calmy »

Suchfunktion hat geschrieben:Es wurden keine passenden Ergebnisse gefunden.
"Also hopphopp!"
Tequila
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von Tequila »

TaxMan hat geschrieben:hatten wir das thema hier nicht schn mal vor einem jahr?
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 7&start=45

In diesem Thema, ab Seite 4.
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TaxMan
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von TaxMan »

welchen blödsinn man sich doch merkt ::roll:
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Swann
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von Swann »

Calmy hat geschrieben: Was meint ihr?

Ich halte die Norm für verfassungswidrig. Sie verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 GG und das Übermaßverbot, das aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip herleitbar ist. Anders sieht das das BVerfG.
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von mit18 »

Calmy hat geschrieben:"Weiblicher Exhibitionismus kommt praktisch nicht vor."
Kann ich jetzt nicht bestätigen. Wäre vielleicht mal eine rechtssoziologische Untersuchung wert...
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Re: Verfassungsmäßigkeit von § 183 Abs. 1 StGB

Beitrag von Anger »

mit18 hat geschrieben:
Calmy hat geschrieben:"Weiblicher Exhibitionismus kommt praktisch nicht vor."
Kann ich jetzt nicht bestätigen. Wäre vielleicht mal eine rechtssoziologische Untersuchung wert...
Mag sein, aber es fehlt dann meist am "Belästigen" ;)
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.

BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
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