Einwilligung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Einwilligung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen !

Also . . . F und M haben seit einigen Jahren eine Liebesbeziehung miteinander. Plötzlich wird M krank. Es stellt sich heraus, daß er eine Nierenkrankheit hat, und ihm nur geholfen werden kann, wenn er eine Spenderniere bekommt. Jetzt kommt plötzlich der Sohn der F ins Spiel.
S (Sohn) hat einen ziemlich guten Draht zu M, und er zögert also nicht lange, sich auch auf seine Spendertauglichkeit testen zu lassen. Wie es der Zufall will, ist er tauglich, hat aber Angst davor, eine Niere zu spenden. Immerhin hatte seine Mutter in der Vergangenheit immer wieder neue Freunde, und er hat Angst, daß er eine Niere für einen Mann spendet, der vielleicht in ein paar Jahren nichts mehr mit ihm oder seiner Mutter zu tun hat. Die Frau F bemerkt das Zögern des Jungen und will sich nicht damit abfinden. Spontan erzählt sie ihm wahrheitswidrig, daß M sein leiblicher Vater sei. S glaubte die ganzen Jahre über, sein Vater sei tot. Nun sieht sie Situation für den S anders aus, und er beschließt aufgrund der Erzählungen seiner Mutter, dem M eine Niere zu spenden, und willigt in die Prozedur ein. Strafbarkeit des operierenden Arztes ?
Die Operation stellt eine KV dar, so daß § 223 erstmal erfüllt ist. Ist der Arzt gerechtfertigt ? Etwa weil ja von dem S eine Einwilligung vorliegt ? Ich glaube jedoch, daß die Einwilligung unwirksam ist, da sie auf einer Täuschng beruht. Oder ist es lediglich ein Motivirrtum ? Für den Fall, daß die Einwilligung unwirksam ist, kommt eine Strafbarkeit des Arztes aber auch dann nicht in Frage, weil er ja einem Erlaubnistatbestandsirrtum unterliegt, ODER ??? Ist das nicht der klassische Fall dafür ? Immerhin nimmt der Arzt die OP vor, weil er glaubt, der S habe darin wirksam eingewilligt !

Was haltet ihr davon ???
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Bart Wux
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Beitrag von Bart Wux »

"Attempted murder. Now honestly, what is that? Do they give a Nobel Prize for attempted chemistry?"

Robert Underdunk Terwilliger
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

heute haten wir im Examensklausurenkurs einen ähnlichen Fall.
Der Vater spendete eine Niere für seine vermeintliche Tochter. Der Arzt wusste, dass die Mutter dem vermeintlichen Vater vortäuschte, dass dieser der Vater sei.

Er klärte den Vater vor der OP auf und die OP verlief ohne Probleme.

Ist die Einwilligung des Vaters denn wirksam?
Motivirrtümer sind doch grds. unbeachtlich, oder?
Außerdem hat der Arzt ja nicht getäuscht. Er wusste lediglich davon.

Kann mir da jemand was zu sagen?

LG
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