Frau Namenlos rief womöglich ihren Mann an und erzählte folgendes:
"Auf dem Weg zu einer Party, sagen wir etwa in Baden-Württemberg, wird eine Gruppe Jugendlicher von den Gesetzeshütern angehalten und eine Personenkontrolle wird durchgeführt. Eine der fiktiven Personen, Sheldon, merkt, dass die angefangene Durchsuchung ihr keine Wahl mehr lässt und gibt den Herren in blau eine Ecstasy-Tablette. Die Durchsuchung der anderen Personen ergibt nichts. Sheldom wird daraufhin auf die Station mitgenommen und noch ein Mal erfolglos durchsucht. Ein Urintest wird nicht gemacht. Sheldon ist 19 Jahre alt, besitzt keine Führerschein und hat zuvor keine Konfrontationen mit dem Gesetz gehabt.
Daraufhin fragt sich Sheldon, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu kontaktieren und mit diesem innerhalb von 2 Wochen eine Äußerung auszuarbeiten, oder ob das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt werden wird, da es sich um eine Einzige in 2 Hälften geteilte Tablette handelte, die etwas weniger als 200 mg der verbotenen Substanz MDMA enthalten könnte."
Frau Namenlos wäre ihrem Mann für einen Rat sehr dankbar und würde gerne wissen, wie die Rechtslage ist!
Verstoß gegen BtMG I
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Re: Verstoß gegen BtMG I
Frau Namenlos sollte besser mal die Finger von den Tabletten lassen und aufhören ihren Mann mit hirnlosem Müll zuzutexten. Sonst sitzt sie bald bei Sheldon und den anderen Kiddies im Knast, wo sie auch hingehört.
- Baron
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Re: Verstoß gegen BtMG I
Ja, es lohnt sich.
Zudem lohnt es sich, die Forenregeln zu lesen.
Geschlossen.
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