Organspendeskandal - Strafrechtliche Relevanz der Ärzte

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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TimoR
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Organspendeskandal - Strafrechtliche Relevanz der Ärzte

Beitrag von TimoR »

Hallo Leute,

bereite mich gerade auf die mündliche Prüfung vor und überlege mir gerade wie es mit der strafrechtlichen Relevanz beim sog. Organspendeskandal aussieht.

Zum Sachverhalt (in Göttingen): Den Ärzten wird vorgeworfen Patientenunterlagen so manipuliert zu haben, dass die Patienten einen höheren "MELD-Score" haben und bevorzugt Organe erhalten. Dabei sollen die Patienten wohl kein Geld gezahlt haben, die Ärzte aber vom Krankenhaus Geld bekommen haben (für jede Transplation).

Tötungsdelikte:
- Wird vielleicht mit dem konkreten Erfolg schwierig und dem Nachweis, dass der Patient der dann keine Leber bekam (oder erst später) aufgrund der unterbliebenen Lebertransplantion gestorben ist.
- Eventuell mangelt es auch am Vorsatz, aber bei Ärzten wird das mMn schwierig.

Vermögensdelike:
??? Öh... Betrug? Vermögensschaden wo? Stoffgleichheit? Ich bin überfragt.

Nun les ich überall, dass die StA wegen Bestechlichkeit ermittelt. Aber sind die Ärzte Amtsträger? § 11 Nr. 2 StGB und die Kommentierung im Tröndle/Fischer klingen nicht danach. "Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter" müssten die Ärzte also sein. Aber läuft die Vermittlung der Organspenden nicht gerade über private Organisationen? Eurotransplant und die Deutsche Stiftung Organspende sind doch privat.

Jemand Input für mich?
julée
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Re: Organspendeskandal - Strafrechtliche Relevanz der Ärzte

Beitrag von julée »

Ärzte an den Universitätskliniken sind meistens zumindest im öffentlichen Dienst angestellt, so dass dort mit der Amtsträgereigenschaft keine Probleme bestehen.
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