Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
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Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Hallo,
hab zwar gerade die Suche in Anspruch genommen, hab aber nicht wirklich was passendes gefunden.
Folgender Fall:
Jemand beabsichtigt einen Widersacher zu verletzen und begeht eine Körperverletzung , woraufhin sein Kontrahent ohnmächtig zu Boden geht und logischerweise liegen bleibt. Sein Ziel hat der Täter erreicht, lässt sein Opfer liegen und verschwindet vom Ort des Geschehens . Prüft man in solchen Fällen auch die Unterlassene Hilfeleistung?z.b. Nach 323c und ist dies dann eine "gemeine Gefahr"?
Danke schonmal für eure kompetente Hilfe
hab zwar gerade die Suche in Anspruch genommen, hab aber nicht wirklich was passendes gefunden.
Folgender Fall:
Jemand beabsichtigt einen Widersacher zu verletzen und begeht eine Körperverletzung , woraufhin sein Kontrahent ohnmächtig zu Boden geht und logischerweise liegen bleibt. Sein Ziel hat der Täter erreicht, lässt sein Opfer liegen und verschwindet vom Ort des Geschehens . Prüft man in solchen Fällen auch die Unterlassene Hilfeleistung?z.b. Nach 323c und ist dies dann eine "gemeine Gefahr"?
Danke schonmal für eure kompetente Hilfe
Zuletzt geändert von SundanceKid343 am Montag 18. Februar 2013, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Du meinst unterlassene Hilfeleistung? Ja.
§ 221 StGB würde ich mir auch mal ansehen.
§ 221 StGB würde ich mir auch mal ansehen.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Sorry verschrieben, ja die meinte ichSyd26 hat geschrieben:Du meinst unterlassene Hilfeleistung? Ja.
§ 221 StGB würde ich mir auch mal ansehen.
Danke dann schau ich mir 221 auch mal an, kommt 323c denn im Endeffekt nicht in Betracht?oder muss ich das zwar andenken aber dann aus irgendwelchen Gründen ausschließen?
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
http://www.jura.uni-mainz.de/zopfs/Dateien/Hausarbeit_2013.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Das ist aber nicht meine, mein lieber Sebas1an. Ich schreib gar keine im Strafrecht. Wollte das lediglich zu einer Fallübung wissen. Aber sehr aufmerksam von dir.Sebast1an hat geschrieben:
http://www.jura.uni-mainz.de/zopfs/Dateien/Hausarbeit_2013.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Du musst es ihm nachsehen: Tatsächlich betreffen 50% aller Fragen, die in der vorlesungsfreien Zeit hier zur Diskussion gestellt werden, Hausarbeiten. Eine gewisse Vorsicht ist deshalb vollkommen angebracht.SundanceKid343 hat geschrieben:Das ist aber nicht meine, mein lieber Sebas1an. Ich schreib gar keine im Strafrecht. Wollte das lediglich zu einer Fallübung wissen. Aber sehr aufmerksam von dir.Sebast1an hat geschrieben:
http://www.jura.uni-mainz.de/zopfs/Dateien/Hausarbeit_2013.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
... mir wollte sich allerdings nie so richtig erschließen, warum solche Frage stellt. Denn Rechtsfragen, die im Gutachten einer ausführlichen erörterung bedürfen, müssen ohnehin unter Angabe von ausgewerteter Literatur bearbeitet werden - und so gut manch ein Kollege hier auch ist: Zitierfähig ist dieses Forum nicht. Das heißt, der Bearbeiter ist ohnehin gezwungen, sich das eine oder andere Buch (LK, MK, NK, S/S, Fischer, Lackner/Kühl, usw.) in der Bibliothek zu schnappen und zu lesen; und dabei beantworten sich die hier gestellten Fragen regelmäßig von selbst...
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Ist ja auch weiter kein Ding. War halt jetzt Zufall. Hatte halt so einen Fall und hab mich gefragt, ob man das dann nicht prüfen müsste, weil im Buch hab ich dazu nichts gefunden.Gregory hat geschrieben:Du musst es ihm nachsehen: Tatsächlich betreffen 50% aller Fragen, die in der vorlesungsfreien Zeit hier zur Diskussion gestellt werden, Hausarbeiten. Eine gewisse Vorsicht ist deshalb vollkommen angebracht.SundanceKid343 hat geschrieben:Das ist aber nicht meine, mein lieber Sebas1an. Ich schreib gar keine im Strafrecht. Wollte das lediglich zu einer Fallübung wissen. Aber sehr aufmerksam von dir.Sebast1an hat geschrieben:
http://www.jura.uni-mainz.de/zopfs/Dateien/Hausarbeit_2013.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
... mir wollte sich allerdings nie so richtig erschließen, warum solche Frage stellt. Denn Rechtsfragen, die im Gutachten einer ausführlichen erörterung bedürfen, müssen ohnehin unter Angabe von ausgewerteter Literatur bearbeitet werden - und so gut manch ein Kollege hier auch ist: Zitierfähig ist dieses Forum nicht. Das heißt, der Bearbeiter ist ohnehin gezwungen, sich das eine oder andere Buch (LK, MK, NK, S/S, Fischer, Lackner/Kühl, usw.) in der Bibliothek zu schnappen und zu lesen; und dabei beantworten sich die hier gestellten Fragen regelmäßig von selbst...
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Ich rate bei derartigen Fragen immer dazu, die in Frage kommenden Straftatbestände nach und nach einfach durchzuprüfen. Häufig ergeben sich Antworten auf Fragen bereits bei einer genauen Lektüre des Tatbestandes (vgl. nur § 323c). Sollte der Tatbestand indes verwirklicht sein, so ist ein etwaiges Nichtinansatzbringen eine rein konkurrenzrechtliche Frage
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Dank dir schonmal für die Tipps.Gregory hat geschrieben:Ich rate bei derartigen Fragen immer dazu, die in Frage kommenden Straftatbestände nach und nach einfach durchzuprüfen. Häufig ergeben sich Antworten auf Fragen bereits bei einer genauen Lektüre des Tatbestandes (vgl. nur § 323c). Sollte der Tatbestand indes verwirklicht sein, so ist ein etwaiges Nichtinansatzbringen eine rein konkurrenzrechtliche Frage
Vielleicht hast du noch einen. Gibt es eine kostenfreie Möglichkeit Kommentare, Aufsätze etc. im Internet nachzulesen?Oder geht das nur in den Uni Bibliotheken?
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Mit Blick auf den Umstand, dass Kommentare wie der Leipziger Kommentar mehrere hundert Euro kosten und sogar der Fischer als Kurzkommentar in der aktuellsten Auflage nicht für weniger als 70,- € zu erhalten ist, erübrigt sich die Frage eigentlich schon. Wenn du dein Wissen mehren willst, musst du wohl oder übel den Weg in die Bibliothek auf dich nehmen oder ein wenig Geld in Studienliteratur investieren (was ich aus eigener Erfahrung nur dringend empfehlen kann).
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Oder halt gucken, inwieweit es über die Uni-Bibliothek / Jura-Bibliothek möglich ist, an eine Studentenlizenz von Beck Online bzw. Juris zu kommen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Para... stalkst du mich?
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Ich habe da so eine Funktion, bei der sehe ich, wenn es neue Postings hier im Forum gibt. Total praktisch, kann ich empfehlen. Manchmal antworte ich dann sogar selbst noch mit einem Posting.
@OP: Zur Studentenlizenz von Beck-Online / Juris: An der HU Berlin war das so, dass man sich über VPN oder auf welchem technischen Weg auch immer von zu Hause aus ins Uni-Netz einwählen konnte und dann frei auf die Datenbanken zugreifen konnte. Recherchier halt mal ob es bei Deiner Uni auch so eine Möglichkeit gibt. Ist sehr praktisch, von zu Hause aus Zugriff auf die Datenbanken zu haben.
@OP: Zur Studentenlizenz von Beck-Online / Juris: An der HU Berlin war das so, dass man sich über VPN oder auf welchem technischen Weg auch immer von zu Hause aus ins Uni-Netz einwählen konnte und dann frei auf die Datenbanken zugreifen konnte. Recherchier halt mal ob es bei Deiner Uni auch so eine Möglichkeit gibt. Ist sehr praktisch, von zu Hause aus Zugriff auf die Datenbanken zu haben.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
Also von der Uni kann hab ich auch Zugriff auf Beck Online. Aber das wäre natürlich richtig gut, wenn ich das von zuhause aus hinkriegen könnte. Danke ich versuch das mal.Parabellum hat geschrieben:Ich habe da so eine Funktion, bei der sehe ich, wenn es neue Postings hier im Forum gibt. Total praktisch, kann ich empfehlen. Manchmal antworte ich dann sogar selbst noch mit einem Posting.
@OP: Zur Studentenlizenz von Beck-Online / Juris: An der HU Berlin war das so, dass man sich über VPN oder auf welchem technischen Weg auch immer von zu Hause aus ins Uni-Netz einwählen konnte und dann frei auf die Datenbanken zugreifen konnte. Recherchier halt mal ob es bei Deiner Uni auch so eine Möglichkeit gibt. Ist sehr praktisch, von zu Hause aus Zugriff auf die Datenbanken zu haben.
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Re: Unterlassene Hilfeleistung nach selbst verursachter KV
"Haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?"
Was sagt ihr wenn es nur zwei Beteiligte gibt von denen der eine am Ende stirbt. Muss man den dann auch prüfen?Er hat ja zu Anfang des Falles was gemacht aber am Ende stirbt er??soll das ne Fangfrage sein?
Was sagt ihr wenn es nur zwei Beteiligte gibt von denen der eine am Ende stirbt. Muss man den dann auch prüfen?Er hat ja zu Anfang des Falles was gemacht aber am Ende stirbt er??soll das ne Fangfrage sein?