Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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OJ1988
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von OJ1988 »

http://www.spiegel.de/karriere/erfurt-v ... 34275.html

Verleumdung? :-k Würde da schon bei der Abgrenzung "Tatsachenbehauptung/Werturteil" anders abbiegen.
Swann
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Swann »

OJ1988 hat geschrieben:http://www.spiegel.de/karriere/erfurt-v ... 34275.html

Verleumdung? :-k Würde da schon bei der Abgrenzung "Tatsachenbehauptung/Werturteil" anders abbiegen.
Die Anzeige erfolgte wegen "Verleumdung" und "Rufschädigung" durch eine nicht strafantragsberechtigte Person. Das sollte eigentlich schon alles zur fachlichen Güte sagen.
OJ1988
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von OJ1988 »

Swann hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:http://www.spiegel.de/karriere/erfurt-v ... 34275.html

Verleumdung? :-k Würde da schon bei der Abgrenzung "Tatsachenbehauptung/Werturteil" anders abbiegen.
Die Anzeige erfolgte wegen "Verleumdung" und "Rufschädigung" durch eine nicht strafantragsberechtigte Person. Das sollte eigentlich schon alles zur fachlichen Güte sagen.
Unbestritten. Ging mir auch eher um eine fachliche Diskussion hier.
Swann
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Swann »

OJ1988 hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:http://www.spiegel.de/karriere/erfurt-v ... 34275.html

Verleumdung? :-k Würde da schon bei der Abgrenzung "Tatsachenbehauptung/Werturteil" anders abbiegen.
Die Anzeige erfolgte wegen "Verleumdung" und "Rufschädigung" durch eine nicht strafantragsberechtigte Person. Das sollte eigentlich schon alles zur fachlichen Güte sagen.
Unbestritten. Ging mir auch eher um eine fachliche Diskussion hier.

Mein erstes Zufassen: Strafbarkeit nach § 185 StGB vorbehaltlich eine Strafantrags(+), eine Rechtfertigung nach § 193 StGB scheidet wegen des Publikationsexzesses aus. Zwar muss sich eine Leitungsperson auch scharfe und persönliche Kritik von Untergebenen gefallen lassen, doch überwiegt beim anlasslosen und ungefragten "Zerren in die Öffentlichkeit" ausnahmsweise das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Chefarztes die Meinungsfreiheit der Äußernden.
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Ara
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Ich teile eure Bedenken nicht so umfassend. Warum sollte die Klinikleitung auf keinen Fall antragsberechtigt sein? Finde ich nun nicht so offensichtlich, dazu müsste man die genauere Struktur der Klinik kennen. Aber selbst wenn man es verneinen sollte, wird man sicher einen Mitarbeiter der Abteilung finden, der Antragsberechtigt ist.

Tatsachenbehauptung halte ich nun auch nicht für abwegig. Durch die Zeitungsanzeige wird der Eindruck erweckt, als hätten die ehemaligen Mitarbeiter die Anzeige geschaltet. Das ist doch unstreitig eine Tatsachenbehauptung.

Ich gebe zu, dass es alles ein bisschen mit der heißen Nadel gestrickt ist, aber so völlig abwegig finde ich es nun nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Swann hat geschrieben: Mein erstes Zufassen: Strafbarkeit nach § 185 StGB vorbehaltlich eine Strafantrags(+), eine Rechtfertigung nach § 193 StGB scheidet wegen des Publikationsexzesses aus. Zwar muss sich eine Leitungsperson auch scharfe und persönliche Kritik von Untergebenen gefallen lassen, doch überwiegt beim anlasslosen und ungefragten "Zerren in die Öffentlichkeit" ausnahmsweise das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Chefarztes die Meinungsfreiheit der Äußernden.
Die Strafanzeige wurde nicht wegen des INHALTS gestellt, sondern weil der Eindruck erweckt wird, es wäre vom Personal der Klinik veranlasst worden.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Swann »

Du übersiehst die Grundsätze, die BGH NStZ 1984, 216 für den erforderlichen Drittbezug bei § 187 StGB aufgestellt hat. Danach ist es erforderlich, dass
erkennbar wird, daß hinter der Äußerung ein anderer als der Betroffene als - angeblicher oder wirklicher - Urheber steht. Wer diesen “Drittbezug” verbirgt und lediglich eine den Betroffenen kompromittierende Sachlage schafft, verleumdet nicht (vgl. Herdegen, in: LK, 9. Aufl., § 186 Rdnr. 9 m.w. Nachw.; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 21. Aufl., § 186 Rdnr. 7; Rudolphi, in: SKStGB, § 186 Rdnr. 10).
BGH, a.a.O.

Deshalb kann in Bezug auf das Klinikum und seine Mitarbeiter keine Verleumdung angenommen werden.
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Ara
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Ara »

Wobei der BGH dann aber ja anscheinend § 185 StGB für möglich hält.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Swann »

Ara hat geschrieben:Wobei der BGH dann aber ja anscheinend § 185 StGB für möglich hält.
Das lag daran, dass im damaligen Fall durch das ehrenrührige Inserat Männer veranlasst wurden, der Geschädigten sexuelle Angebote zu machen. Der Sache nach ist das eine Beleidigung in mittelbarer Täterschaft. Daran fehlt es hier aber.
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von non-liquet »

Der 1. Strafsenat äußert mildes Befremden über einen gewissen anderen Spruchkörper.
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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Tibor »

Hat dem BGH (bzw. Juris) eigentlich schon jemand mitgeteilt, dass man diese PDFs mit dem iPhone nicht scrollen kann? Oder bin ich der einzige Jurist mit iPhone?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von OJ1988 »

non-liquet hat geschrieben:Der 1. Strafsenat äußert mildes Befremden über einen gewissen anderen Spruchkörper.
:)
Herr Schraeg
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Herr Schraeg »

non-liquet hat geschrieben:Der 1. Strafsenat äußert mildes Befremden über einen gewissen anderen Spruchkörper.
Ernst gemeinte Nachfrage an die Strafrechtler: Waren derart gehässige Seitenhiebe bei solchen Beschlüssen auch schon vor TF üblich oder handelt es tatsächlich um eine Reaktion - überzogen oder nicht - auf das Verhalten von TF?
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von thh »

Herr Schraeg hat geschrieben:
non-liquet hat geschrieben:Der 1. Strafsenat äußert mildes Befremden über einen gewissen anderen Spruchkörper.
Ernst gemeinte Nachfrage an die Strafrechtler: Waren derart gehässige Seitenhiebe bei solchen Beschlüssen auch schon vor TF üblich oder handelt es tatsächlich um eine Reaktion - überzogen oder nicht - auf das Verhalten von TF?
Solche Bemerkungen gab es durchaus schon - über gleichfalls unverständliches Verhalten von Instanzgerichten (oder auch Rechtsanwälten). Der BGH hat bisher allerdings keinen Anlass dazu gegeben. Es ist aber leider tatsächlich nicht nur auffallend, wie sich der Vorsitzende des 2. Strafsenats in der Öffentlichkeit geriert, sondern auch, wie der 2. Senat unter seinem Vorsitz so entscheidet. Die Vielzahl von Entscheidungen, in denen der Senat in grundsätzlichen Angelegenheiten von der bestehenden Rechtsprechung abzuweichen beabsichtigt und die Verfahren zum Großen Senat bzw. zu den Vereinigten Großen Senaten treibt, wäre statistisch auch bei Verteilung über zig Jahre auffällig. Zudem geht offensichtlich ein tiefer Bruch durch den Senat, wenn zwei Sitzgruppen in kurzer Folge divergierende Entscheidungen treffen. Das ist sehr ungut, weil eine der Aufgaben der obersten Bundesgerichte auch die Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung ist, und spricht Bände über die Befähigung des entsprechenden Vorsitzenden; das Divergenzen innerhalb eines Senats in dieser Weise nach außen treten, ist m.W. bislang nicht vorgekommen.

Es liegt mehr als nahe, dass das durchaus eine Reaktion auf das Verhalten des Vorsitzenden ist. Wie soll man auch mit einem Menschen umgehen, der offensichtlich nicht in der Lage ist, verbindlich und schlichtend zu wirken, sondern ohne jede Geduld mit "unverständigen" Menschen und "falschen" Auffassungen der einzig richtigen Ansicht zum Durchbruch zu verhelfen strebt? Vor allem, wenn er zwar gut austeilen, aber furchtbar schlecht austeilen kann und jeden Bericht über sich unweigerlich zum Anlass nimmt, in seiner nächsten Kolumne selbst dagegenzuhalten? (Und das ist nicht auf die ZEIT beschränkt; in der medstra erschien vor einiger Zeit ein Beitrag, der sich sehr kritisch über die öffentlichen Äußerungen zum Bereich der "Korruption im Gesundheitswesen" verhielt, worauf in derselben Ausgabe unmittelbar dahinter einer der Herausgeber (ein gewisser Prof. Dr. Thomas Fischer) darauf antwortete. [1])

Und es würde mich ebenfalls nicht überraschen, wenn das Bild, das der 2. Strafsenat abgibt, im Kollegenkreis keineswegs als glücklich empfunden wird. Das öffentliche Auftreten des Senatsvorsitzenden fällt letztlich auf das Gericht bzw. die Strafsenate als Ganzes zurück.

[1] Wo wir gerade dabei sind: Der Beitrag in der medstra 2015 im PDF https://www.medstra-online.de/pdf/Probeheft_201501.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt) ab S. 5, ist im Ton teilweise auch nicht wesentlich anders als die Kolumne gehalten ...
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Re: Aktuelles aus dem Strafrecht (reloaded)

Beitrag von Urs Blank »

thh hat geschrieben:Wo wir gerade dabei sind: Der Beitrag in der medstra 2015 im PDF https://www.medstra-online.de/pdf/Probeheft_201501.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt) ab S. 5, ist im Ton teilweise auch nicht wesentlich anders als die Kolumne gehalten ...
Eine Bierzeltrede, die alle Klischees des Gesundheitswesens bedient. Fairerweise muss man allerdings dazu sagen, dass es sich anscheinend nicht um einen juristischen Fachbeitrag im engeren Sinne handelt, sondern eher um eine Art Editorial oder Meinungsartikel, was das empiriefreie Raunen ("dunkle Kanäle") entschuldigen dürfte.

Die Auseinandersetzung in der medstra mit dem Lobbyisten Geiger ist dies übrigens nicht; diese findet sich aber auf TF's Homepage.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
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