Hallo Community,
angenommen gegen A wurde eine Strafanzeige gestellt bei der öffentliches Interesse gegeben war. A hat niemals Post deswegen erhalten.
Nimmt die StA dann automatisch Ermittlungen auf?
Wird A dann durch die Polizei/ StA angehört oder kann die Anzeige auch komplett ins leere gelaufen sein und A erhält niemals eine Auskunft, ob A bezüglich eines Delikts angezeigt wurde?
Falls durch die StA ermittelt wurde, aber nie eine Vorladung erhalten hat, bekommt A dann eine Einstellungsmitteilung gem. 170 StPO oder kann die StA das Verfahren auch einstellen ohne das A je was davon mitbekommen hat?
Falls die StA das Verfahren eingestellt hat ohne eine Mitteilung an A zu senden, kann A irgendwie herausfinden, ob A angezeigt wurde bzw. Ob irgendwann mal gegen A ermittelt wurde?
Liebe Grüße
Joy
Abschluss der Ermittlungen
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